Ausgangssituation
Eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU) ist eins der erklärten Ziele der serbischen Regierung. Zu diesem Zweck bindet Serbien die als gemeinschaftlicher Besitzstand der EU bekannten Rechte und Verpflichtungen ein. Serbiens Perspektive auf einen EU-Beitritt ist eng verbunden mit Kapitel 23: „Justiz und Grundrechte“. Ohne Fortschritte in der Umsetzung von Kapitel 23 (sowie einer Verbesserung rechtsstaatlicher Grundsätze) kann es bei dem Beitrittsprozess zur EU keine nennenswerten Fortschritte geben.
In jüngster Zeit ist die serbische Regierung mit der Umsetzung von Kapitel 23 nach und nach vorangekommen. Durch eine scheinbar hohe Zahl an Verwaltungsklagen und unzureichend ausgebildetes Personal ist ein Rückstand bei der Fallbearbeitung entstanden. Gleichzeitig führen fehlende Publikationen in Serbiens Fallrecht zu einem Mangel an Transparenz. Außerdem steht das Rechtssystem sowohl im Prozessrecht als auch bei den Grundrechten Einschränkungen bei der Anwendung und Umsetzung gegenüber. Für Korruptionsfälle gibt es noch keine bewährte Fallsammlung.