Stärkung des Rechtsstaates

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Stärkung des Rechtsstaates
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Kolumbien
Politischer Träger: Dirección de Justicia y Seguridad im Departamento Nacional de Planeación (DNP)
Gesamtlaufzeit: 2004 bis 2014

Ausgangssituation

Gemäß der Verfassung von 1991 ist Kolumbien ein sozialer Rechtsstaat. Die Sicherung des (Rechts-)Friedens und die Freiheit von willkürlichem Staatshandeln sind seine Kernbestandteile.

Bisher klafft eine erhebliche Lücke zwischen dem verfassungsmäßigen Anspruch auf effektiven staatlichen Schutz vor Rechtsverletzungen durch die kolumbianische Verwaltung und seiner Verwirklichung. Die Opfer des bewaffneten Konflikts sind davon besonders betroffen. Ursachen sind etwa Ineffizienz des Justizwesens und der staatlichen Kontrollorgane, teilweise willkürliche Anwendung von Recht sowie das Fehlen einer vorausschauenden Rechts- und Justizpolitik. Dem Einzelnen ist es weitgehend verwehrt, seine Interessen als durchsetzbare Rechtsansprüche in einem geregelten Verfahren zu verteidigen. Die vom Recht ausgehende Funktion der Reduzierung von Konflikten zwischen individuellen und gesellschaftlichen Interessen geht verloren.

Ziel

Die Qualität des Rechtsschutzes gegen unzulässiges Verwaltungshandeln wird durch dessen Ausrichtung auf die Friedensfunktion von Recht verbessert. Hierdurch wird Rechtsfrieden geschaffen und die Rechtsstaatlichkeit institutionell gefestigt.

Vorgehensweise

Das Vorhaben stärkt die externe Kontrolle rechtmäßigen Verwaltungshandelns durch Justiz und staatliche Kontrollorgane. In einem ersten Schritt sollen die Organe der Judikative (Staatsrat) und staatliche Kontrolleinrichtungen, wie die Institution der Ombudsperson und die Generalanwaltschaft, ihr institutionelles Mandat effizienter wahrnehmen. Das Vorhaben umfasst vier Arbeitsbereiche:

  1. Konsolidierung der bisherigen Erfolge bei der Institutionenförderung
    Im Mittelpunkt stehen der Senat des Staatsrates für Staatshaftung, zuständig unter anderem für die Entschädigung von Opfern, und die Straffung der internen Ablauf- und Verfahrensorganisation. Die Generalanwaltschaft wird dabei unterstützt, ein Konzept für moderne Personalentwicklung umzusetzen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre umfangreichen Aufgaben kompetent zu halten. Die Institution der Ombudsperson wird bei der strategischen Ausrichtung ihrer Planung beraten, um ihr Gewicht im Staatsgefüge zu stärken und den Schutz der Menschenrechte zu verbessern.
  2. Außergerichtliche Schlichtung von Verwaltungsstreitigkeiten
    Die Generalanwaltschaft wird beim Aufbau personeller Ressourcen und Kompetenzen unterstützt, um öffentlich-rechtliche Streitigkeiten durch Schlichtung vorgerichtlich zu beenden. Die Mediation ist inzwischen per Gesetz vor einem Verwaltungsprozess obligatorisch durchzuführen.
  3. Ausbildung einer proaktiven Rechts- und Justizpolitik / Rechtsglobalisierung
    Flankiert werden die vorhergehenden Arbeitsbereiche aus rechtspolitischer Sicht. Für die Verbesserung des Rechtschutzes ist die Umsetzung einer kohärenten Rechts- und Justizpolitik erforderlich, die sich an fachlichen Standards der Rechtsgestaltung und ihrer Durchsetzung orientiert. Die Anwendung und Auslegung inländischen Verwaltungsrechts muss sich heute immer häufiger an maßgebenden und zunehmend komplexeren internationalrechtlichen Prinzipien orientieren. Dies wirkt auf die institutionelle Förderung und Methodenentwicklung zurück. Das Vorhaben unterstützt deshalb in ausgewählten Rechtsbereichen zunächst die Arbeit von wissenschaftlichen Einrichtungen, welche die Wirkungen die Globalisierung des Rechts auf das kolumbianische öffentliche Recht zur Diskussion stellen.
  4. Transitionsjustiz
    Der Rechtsschutz für die Opfer des bewaffneten Konflikts wird beschleunigt. Themen wurden identifiziert und Arbeitsgruppen gebildet, die darauf ausgerichtet sind, eine einheitliche Stellungnahme des Ministerio Público zu erarbeiten. Das Ministerio Público wird aus der Generalanwaltschaft und der Ombudsperson gebildet. Beide Institutionen haben in der Vergangenheit wenig Interesse an einem einheitlichen Auftreten gezeigt, worunter die Wirkung der jeweiligen Resolutionen litt. Der neue Ansatz wird die Institutionen darin unterstützten, ihre Fähigkeiten auszubauen, rechtsstaatliche Reparationsverfahren zuverlässiger zu garantieren und Opfer bei der Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche effektiv zu begleiten.

Wirkung – Was bisher erreicht wurde

Das Ansehen der Verwaltungsgerichtsbarkeit hinsichtlich Transparenz, Unabhängigkeit und Qualität ist seit Beginn der Beratung kontinuierlich gestiegen. Belege sind verschiedene Quellen, die unter anderem Aussagen von Prozessbeteiligten sowie das Nachfrageverhalten der Bevölkerung erfassen.

Generalanwaltschaft und Ombudsperson haben begonnen, gemeinsam ein System zur Evaluation der öffentlichen Politiken zu Achtung, Schutz und Gewährleistung des Rechts auf Reparation aufzubauen. Zunächst werden erstmals nationale und internationale Verpflichtungen analysiert und systematisiert, um Opferrechtsschutz abgestimmt und möglichst effizient zu gewährleisten.

Die Zahl der jährlich abgeschlossenen Verfahren im lange Zeit unterbesetzten Senat für Staatshaftung des Staatsrates hat sich erhöht. Aufgrund einer vom Vorhaben beratenen Gesetzesänderung konnte die Anzahl der Richter im Senat verdreifacht werden. Die zügige Erledigung von Verfahren, und damit angemessener Rechtsschutz, kann somit gewährleistet werden.

Die Anfang 2009 eingeführte außergerichtliche Streitschlichtung bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten konnte bereits im ersten Jahr ihrer Einführung beachtliche Erfolge aufweisen. Der monatliche Durchschnittswert der geschlichteten Konflikte steigt kontinuierlich an, die Beratung zur Überwindung juristischer und verfahrenstechnischer Unsicherheiten zeigt Früchte. Die mittelfristig angestrebte Entlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Beschleunigung des Rechtsschutzes werden sich aufgrund der zunehmend umfangreicheren Fall- und Materialsammlung einstellen können.

Mit der Generalanwaltschaft und der Ombudsperson wurde vereinbart, die Wirkungsmessung zukünftig gemeinsam mit der 2009 eingeführten Software „Estrategos“ durchzuführen und entsprechend dem Grundgedanken des Alignment zu dokumentieren. Ab Ende 2010 steht das Programm auch für Maßnahmen des Vorhabens zur Verfügung. Mit Partnern, die nicht über ein vergleichbares Softwareprogramm verfügen, wurden andere Vorgehensweisen vereinbart, die es erlauben, die gemeinsamen strategischen Ziele heraus zu stellen.

Einige Erfolge in Zahlen

  • Die Anzahl abgeschlossener Verfahren im 3. Senat des Obersten Verwaltungsgerichts ist innerhalb eines Jahres um knapp 10 Prozent gestiegen (2008: 425, 2009: 466).
  • Bei der Generalanwaltschaft wurden 2009 etwa 61.000 Schlichtungsverfahren beantragt. Davon konnten 2009 bereits mehr als zwei Drittel davon abgeschlossen werden.

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