Goldene Statue von Justitia, der Göttin der Gerechtigkeit © Stock.com/georgeclerk

Arbeitsrecht und Arbeitsverwaltung in Senegal unterstützen

Unterstützung von Arbeitsrecht und Arbeitsverwaltung in Senegal

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  • Auftraggeber

    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

  • Land
  • Politische Träger

    Mehrere

  • Gesamtlaufzeit

    2020 bis 2025

  • Sonstige Beteiligte

    GFA Consulting Group, Internationale Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO)

  • Produkte und Fachexpertise

    Staat und Demokratie

Ausgangssituation

In Senegal gibt es ein veraltetes und starres Arbeitsrecht. Es wird uneinheitlich angewandt. Zudem mangelt es an Transparenz und Effizienz in der Arbeitsverwaltung und bei Arbeitsgerichten. Das sind Hindernisse für privatwirtschaftliche Investitionen und damit für neue menschenwürdige Arbeitsplätze.

Ziel

Die gesetzlichen und institutionellen Bedingungen der Arbeitsverwaltung in Senegal sind verbessert. Das vereinfacht es, menschenwürdige Arbeitsplätze zu schaffen.

Vorgehensweise

Das Projekt arbeitet eng mit den zuständigen Institutionen, um das Arbeitsrecht zu reformieren, die senegalesische Arbeitsverwaltung effizienter zu gestalten und die Kompetenzen der Arbeitsgerichte auszubauen.

Das Projekt verfolgt einen Ansatz, der alle Verantwortlichen einbezieht und Synergien zwischen den folgenden Handlungsfeldern schafft:

  • Das Arbeitsministeriums dabei unterstützen, den Sozialdialog zu gestalten und das Arbeits- sowie das Sozialgesetzbuch zu reformieren.
  • Prozesse in den Arbeitsinspektionen optimieren – einschließlich Maßnahmen, die die Transparenz für Nutzer*innen steigern, wie etwa die Digitalisierung der Verwaltung.
  • Ein modernes Aus- und Weiterbildungssystem entwickeln für Arbeitsinspekteur*innen und Arbeitskontrolleur*innen sowie für Mitarbeiter*innen in der Arbeitsverwaltung.
  • Mit senegalesischen Arbeitsgerichten zusammenarbeiten, um ihre Funktionsweise zu verbessern und die Zusammenarbeit mit den Arbeitsinspektionen zu fördern.
  • Verbesserung der Bedingungen, um den Sozialschutz auf nicht staatlich regulierte Tätigkeiten auszuweiten. Dabei baut das Projekt einen Krankenversicherungsverein für Handwerker*innen auf.

Stand: Mai 2025

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