Unterstützung des Sekretariats für Europäische Angelegenheiten

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Unterstützung des Sekretariats für Europäische Angelegenheiten in Mazedonien
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Mazedonien
Politischer Träger: Sekretariat für Europäische Angelegenheiten (SEA)
Gesamtlaufzeit: 2013 bis 2015

Ausgangssituation

Mazedonien ist seit Dezember 2005 Beitrittskandidat der Europäischen Union. 2009 hat die Europäische Kommission erstmals die Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen empfohlen. Diese Empfehlung hat sie seither fünfmal erneuert, zuletzt im Fortschrittsbericht vom 08. Oktober 2014. Der Europäische Rat hat jedoch keinen entsprechenden Beschluss gefasst. Die Vorbereitungen der mazedonischen Regierung und Verwaltung auf die Beitrittsverhandlungen sind weit fortgeschritten, aber ins Stocken geraten.

Im März 2012 hat die EU-Kommission den hochrangigen Beitrittsdialog (HLAD) mit der mazedonischen Regierung ins Leben gerufen. Der Dialog dient dazu, die EU-Integration in den Mittelpunkt des mazedonischen politischen Geschehens zu rücken. In dem Dialog sollen die zentralen Reformaufgaben auf strukturierte Weise bearbeitet werden. Seit den Wahlen im Frühjahr 2014 zeichnet sich ab, dass die EU-Kommission den Hochrangigen Beitrittsdialog vorerst nicht in der bisherigen Form weiterführen wird. Sie empfiehlt jedoch, an den wichtigsten Themen – unter anderem Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, Medienfreiheit, Reform der öffentlichen Verwaltung, Stärkung der Marktwirtschaft – weiterzuarbeiten und mit den europäischen Institutionen im Dialog zu bleiben.

Ziel

Die Fähigkeiten des Sekretariats für Europäische Angelegenheiten (SEA), den Prozess der Annäherung an die EU zu koordinieren und politisch zu steuern, sind gestärkt.

Vorgehensweise

Das Vorhaben konzentriert sich auf drei Handlungsfelder:

  1. Das mazedonische Sekretariat für Europäische Angelegenheiten (SEA) wird bei seiner Kernaufgabe, der Koordination, sowie bei der Unterstützung, Steuerung und Überwachung des Beitrittsprozesses beraten. Das SEA ist die zentrale koordinierende Stelle der mazedonischen Regierung im EU-Beitrittsprozess und untersteht dem für EU-Integration zuständigen stellvertretenden Premierminister.
  2. Die Arbeitsgruppen für politische Kriterien, Verwaltungsreform, wirtschaftliche Kriterien sowie Kapitel 23 und 24 des Acquis communautaire werden unterstützt. Der Acquis communautaire ist der sogenannte gemeinschaftliche Besitzstand der EU-Mitglieder, also die Gesamtheit der Rechtsvorschriften der EU, deren Übernahme für einen Beitritt vorausgesetzt wird.
  3. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SEA und der für die EU-Integration zuständigen Einrichtungen werden strategisch und konzeptionell beraten und zu den im Rahmen des hochrangigen Beitrittsdialogs vereinbarten Themen aus- und weitergebildet.

Wirkung

Die Rolle des SEA bei der Steuerung und Koordinierung des Nationalen Programms für die Übernahme und Umsetzung des gemeinsamen Besitzstands (NPAA) wurde gestärkt. Vorschläge für eine Neufassung der Regierungsentscheidung, die Zusammensetzung, Struktur, Aufgaben und Arbeitsweise der Arbeitsgruppen für die Kapitel des Acquis regelt, wurden erarbeitet.

Durch die Beschaffung von 23 TRADOS-Lizenzen, einer Software zur Unterstützung von Übersetzungen, und die Schulung der Übersetzerinnen und Übersetzer sind beim SEA wichtige technische und personelle Voraussetzungen für die Erarbeitung der nationalen Fassung des gemeinsamen Besitzstands geschaffen.

Die fachlichen Koordinatoren des SEA wurden in strategischer und politischer Analyse geschult und sind nun besser in der Lage, die Fachministerien bei der Berichterstattung zu beraten und zu koordinieren. Auf einem sehr praxisorientierten Workshop wurden aktuelle Berichte an Regierung und EU überarbeitet und so die Fähigkeiten der Koordinatoren bei der Berichterstattung gestärkt.

Nach Beratung durch slowenische und kroatische Praktikerinnen aus Polizei und Grenzschutz hat die Europa-Abteilung des Innenministeriums eine Neufassung des Fremdengesetzes und des Gesetzes über Grenzkontrollen in Übereinstimmung mit den einschlägigen EU-Richtlinien vorgelegt.

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