Beratung des Finanzministeriums

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Beratung des Finanzministeriums
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Madagaskar
Politischer Träger: Ministère du Budget et des Finances
Gesamtlaufzeit: 2004 bis 2010

Ausgangssituation

Nach Bewältigung der innenpolitischen Krise von 2002 wurde in Madagaskar unter dem neuen Präsidenten Marc Ravalomanana ein umfassender Reformprozess eingeleitet. Reformen der Staatsfinanzen haben darin einen besonders hohen Stellenwert. Die 2006 verabschiedete neue Armutsreduzierungsstrategie (Madagascar Action Plan, MAP) hebt die Dringlichkeit von Reformen der öffentlichen Finanzen im Bereich der Haushaltsaufstellung und -durchführung sowie der Fiskaldezentralisierung erneut hervor. Für die erfolgreiche Umsetzung des MAP ist es zudem wichtig, dass die öffentlichen Mittel auch auf die lokale Ebene gelangen und dort armutsrelevant wirksam werden.

Die Regierung steht gegenwärtig vor großen Schwierigkeiten, ihre Mittel effizient entsprechend der Prioritäten des MAP zu steuern. Sie kann weder sich selbst noch Parlament und Gebern hinreichend Auskunft darüber geben, wohin die Mittel fließen und welche Wirkung erzielt wird. Außerdem fehlt ein verlässlicher rechtlicher und institutioneller Rahmen, um die Verteilung der vom nationalen Budget zur Verfügung gestellten Mittel auf die subnationalen Gebietskörperschaften sicherzustellen.

Ziel

Die öffentlichen Mittel werden transparenter und effizienter gesteuert und verwendet. Der rechtliche und institutionelle Rahmen für eine zielorientierte Steuerung öffentlicher Mittel auf zentralstaatlicher und subnationaler Ebene ist verbessert.

Vorgehensweise

Die Steuerung der öffentlichen Mittel auf zentralstaatlicher Ebene wird verbessert.
Durch Organisations- und Prozessberatung werden der regelmäßige Austausch zwischen Entscheidungsträgern des Ministeriums und die interne Koordination gefördert. Grundlagen für verbesserte Planung im MFB und für einen intensiveren Dialog des Finanzministeriums mit den Ausgabeministerien werden parallel geschaffen. Die Verbindung zwischen Armutsreduzierungsstrategie und Haushalt wird auf diese Weise gestärkt. Die Haushaltsdokumente für das Jahr 2009 sollen transparenter werden und in einem effizienteren, partizipativeren Prozess erarbeitet werden.

Leistungsfähige Finanzverwaltungssysteme auf der dezentralen Ebene werden durch mehrere Ansätze gefördert.
Auf nationaler Ebene wird die staatliche Dezentralisierungsstrategie einschließlich ihrer fiskalischen Komponente durch Beratung zur Verteilung von Steuererträgen und bei der Entwicklung des institutionellen Rahmens unterstützt. Für die Übergangsphase wird an der Entwicklung schnell einsetzbarer Instrumente gearbeitet, die die Funktionen eines Finanzausgleichs zwischen Zentrale und Gebietskörperschaften teilweise übernehmen. Die Gemeinden werden durch Beratung zur Reform des Rechtsrahmens befähigt, selbstständig ihre Finanzkraft zu stärken und so vom Zentralstaat unabhängiger zu werden. Seit Ende 2007 wird ein Informationssystem entwickelt, das regelmäßig flächendeckende Informationen zur Finanzlage der Gemeinden bereitstellen soll. Diese Daten werden einerseits zur Kontrolle der Gemeindefinanzen genutzt. Andererseits ist die verbesserte Informationslage Voraussetzung einer transparenten, rationalen Entscheidungsfindung bei der Verteilung öffentlicher Mittel.

Geberharmonisierung
Das Projekt trägt zur Umsetzung der Pariser Erklärung über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit (2005) bei. Es ist an der Überarbeitung harmonisierter Geberprozeduren für Budgethilfe (Cadre de Partenariat) beteiligt, die 2008 abgeschlossen werden soll. Zusammen mit der KfW Entwicklungsbank wurden Indikatoren zur Umweltpolitik, dem Schwerpunkt der deutsch-madagassischen Zusammenarbeit, und für Good Governance eingebracht.

Wirkung – Was bisher erreicht wurde

Um die Finanzausstattung der Gemeinden zu verbessern, wurde die Haus- und Grundbesteuerung wieder eingeführt. Der reformierte Rechtsrahmen gestattet den Gemeinden nun, aus eigener Kraft mit einfachen Mitteln Grundsteuern zu erheben. Auf dieser Grundlage werden seit Anfang 2007 in Schulungen die notwendigen Instrumente und Verfahren systematisch auf ganz Madagaskar übertragen. Die notwendigen Fortbildungsmaterialien wurden vom Projekt entwickelt. Die Pilotgemeinden haben ihre Einnahmesituation bereits erheblich verbessert. Sie gewinnen so mehr Autonomie vom Staat; die Bürgerinnen und Bürger können die Mittelverwendung über den Gemeinderat und die Wahl des Bürgermeisters direkt beeinflussen.

Die Transparenz des Staatshaushalts wird durch eine im April 2008 vom Finanzminister vorgestellte Reform erheblich steigen. So verbessern sich einerseits die Planungsprozesse innerhalb der Verwaltung, andererseits steigt das Kontrollpotenzial des Parlaments. Dass die Reform nach vielen vergeblichen Anläufen schließlich auf die Agenda kam, ist wesentlich auf die Aktivitäten des Projekts zurückzuführen.

Content Image

Das Projekt trug dazu bei, dass ein einheitlicher Rechtsrahmen für das Verhältnis zwischen Zentralstaat und Gebietskörperschaften entwickelt werden kann. Alle zentralen Reglungen zur innerstaatlichen Kompetenzverteilung sollen erstmalig in einem einzigen Text vereint werden. Die Notwendigkeit einer umfassenden Neuregelung wurde durch die Beratung des Projekts vermittelt. Im Frühjahr 2009 soll der Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht werden.

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