Regionales Völkerrecht und Zugang zur Justiz

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Regionales Völkerrecht und Zugang zur Justiz in Lateinamerika
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Kolumbien, Costa Rica, Honduras, Mexiko
Politischer Träger: Interamerikanisches Gericht für Menschenrechte (IAGMR) und Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (IAKMR)
Gesamtlaufzeit: 2020 bis 2023

Ausgangssituation

In Lateinamerika leben 182 Millionen Menschen in Armut, wovon vorwiegend Jugendliche, Indigene, Afroamerikaner*innen, Migrant*innen und alleinerziehende Frauen betroffen sind. Zusätzlich zur Einschränkung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Teilhabe erfahren sie gesellschaftliche Ausgrenzung sowie staatliche Diskriminierung, was ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu staatlichen Sozialleistungen erschwert. 

Dies beeinträchtigt die Verwirklichung des Menschenrechts auf einen angemessenen Lebensstandard (Artikel 26 der Amerikanischen Menschenrechtskonvention, AMRK) sowie weiterer individueller oder kollektiver Rechte, darunter wirtschaftliche, soziale und kulturelle (wsk-)Rechte, die ebenfalls völkerrechtlich verbürgt sind. Es ist Aufgabe der rechtlichen Institutionen, deren Verwirklichung zu garantieren. National sind dafür unter anderem Ombudsstellen und Gerichte zuständig. Auf dem Kontinent liegt die Verantwortung beim Interamerikanischen Gericht für Menschenrechte (IAGMR) und der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte (IAMRK).

Nationale Maßnahmen sind bisher unzureichend, um Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen. Die vom interamerikanischen Menschenrechtssystem entwickelten wsk-Rechte können noch nicht vollumfänglich vor den nationalen Gerichten durchgesetzt werden. Das liegt auch daran, dass staatliche Einrichtungen die Sozialleistungen als wohltätige Maßnahmen betrachten und nur in Einzelfällen gewähren. Menschen werden nicht als Inhaber*innen von Rechten behandelt, wie es das Interamerikanische Menschenrechtssystem fordert, sondern als Bittsteller*innen.

Daher ist das Wissen über die eigenen Rechte für benachteiligte Gruppen von hoher Bedeutung. Dazu zählt auch die richtige Rechtsanwendung und die Möglichkeit, zustehende Rechte gerichtlich einzufordern und Erstrittenes durchzusetzen. Internationale und nationale rechtliche Institutionen haben benachteiligten Bevölkerungsgruppen bisher nur unzureichende Möglichkeiten verschafft, ihre wsk-Rechte effektiv durchzusetzen. 

Ziel

Internationale und nationale rechtliche Institutionen steigern die Möglichkeiten benachteiligter Bevölkerungsgruppen, um wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte durchzusetzen.

Vorgehensweise

Um zu friedlicher Streitbeilegung, Beteiligung benachteiligter Gruppen und nachhaltiger Entwicklung beizutragen, müssen die Justizorgane die interamerikanischen Menschenrechtsstandards einhalten. Zudem müssen rechtskundige zivilgesellschaftliche Akteur*innen diese permanent einfordern. Darauf wirkt das Vorhaben ein, um die soziale Schieflage im Zugang zu Recht zu verringern und damit die menschenrechtliche Verletzlichkeit von sozial benachteiligten Menschen und Gruppen zu verringern. 

Das Vorhaben dient der Kompetenzentwicklung für Richter*innen und zivilgesellschaftliche Rechtsberater*innen. Es orientiert sich dabei an deren Kenntnissen und Bedürfnissen. So wird das juristische Personal befähigt, wsk-rechtliche Maßstäbe in Einklang mit interamerikanischer Rechtsprechung anzuwenden. 

Das IAGMR kann die digitalisierte und auf seiner Internetseite zugängliche Rechtsprechungssammlung selbstständig fortschreiben und so deren Bedeutung sicherstellen. Innerhalb der Pilotländer können sich Justizakteure über die Anwendungsbeispiele zu Muster- und Implementierungsverfahren austauschen. Das stärkt die Handlungsfähigkeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen, universitären Rechtsbeiständen, die den Studierenden das Sammeln von Praxiserfahrungen durch gemeinnützige Arbeit ermöglichen, und staatlichen Ombudsstellen. 

Das Vorhaben fördert zudem das gesellschaftliche Bewusstsein zu wsk-Rechten und veröffentlicht Studien zu einschlägigen rechtlichen Konflikten.

Wirkung

In vorausgegangenen Vorhaben ist es gelungen, einen international und national abgestimmten interamerikanischen Referenzrahmen zum gleichberechtigten Zugang zur Justiz zu schaffen. Es ist ein intensiver Dialog zwischen Vertreter*innen aus der internationalen und nationalen Rechtsebene entstanden. 

Auf der Internetseite des IAGMR sind die menschenrechtlichen Standards zum Zugang zur Justiz und einschlägigen Menschenrechten mit wsk-Bezug digital verfügbar. 

Die ausgebildeten Justizakteur*innen konnten ihre neuen Kenntnisse anwenden: In Mexiko und Peru konnten sie dadurch die Rechte Indigener auf Titulierung ihres angestammten Landes besser durchsetzen; in Kolumbien wurde Opfern sexualisierter Gewalt das Recht zugesprochen, einen Prozess als richtige Partei zu führen, und in Honduras wurde von protestierenden Student*innen eine nicht gerechtfertigte Untersuchungshaft abgewendet. 

Mit dem Zentrum für Juristische Studien der Amerikas (CEJA) hat das Vorhaben einen Bericht über die Qualität der Justiz entlang menschenrechtlicher Standards veröffentlicht. Dieser leistete einen Beitrag zur Schärfung der Indikatoren für das Ziel 16 – Frieden und Gerechtigkeit – der Nachhaltigen Entwicklungsziele der Agenda 2030. 

Ein dauerhaftes Forum für den Austausch zwischen den drei regionalen Menschenrechtsgerichten aus Lateinamerika, Europa und Afrika wurde angestoßen, das mit der der Erklärung von San José besiegelt wurde.