Unterstützung von guter Regierungsführung und Menschenrechten (abgeschlossen)

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Stärkung einer guten Regierungsführung und der Menschenrechte in Afrika – Afrikanische Governance-Architektur – AGA III
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Alle Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union
Gesamtlaufzeit: 2014 bis 2023

Ausgangssituation

Im Jahr 2013 hat die Afrikanische Union (AU) mit der Agenda 2063 ein strategisches Rahmenwerk für die inklusive und nachhaltige Entwicklung Afrikas verabschiedet. Zu den Zielen der Agenda 2063 zählen eine gute Regierungsführung, Gerechtigkeit, Rechtsstaatlichkeit, die Achtung der Menschenrechte und die Gewährleistung von Frieden und Sicherheit auf dem afrikanischen Kontinent. Diese Ziele stehen auch im Einklang mit der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und bilden den Kern der Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und der AU.

Im Laufe der Jahre hat die Organisation für Afrikanische Einheit bzw. die Versammlung der Staats- und Regierungschefs der AU unter der Bezeichnung „Shared Value Instruments (SVI)“ verschiedene Normen und Standards verabschiedet, die die AU-Mitgliedstaaten auf diese Ziele verpflichten. Die Umsetzung auf Ebene der Mitgliedstaaten scheitert jedoch in vielen Fällen daran, dass die dafür erforderlichen institutionellen Kapazitäten und der politische Wille fehlen. Darüber hinaus sind die mit den Zielen verbundenen Verpflichtungen bei den Bürger*innen vielfach nicht bekannt.

2010 hat die AU den Aufbau der African Governance Architecture (AGA) beschlossen. Die AGA ist eine panafrikanische Plattform zur Förderung einer guten Regierungsführung, der Demokratie sowie der Achtung der Menschenrechte. Seit 2014 hat die deutsche Regierung – vertreten durch die GIZ – Programme durchgeführt, mit denen sie die AU dabei unterstützt, die AGA und ihre Strukturen, darunter insbesondere die AGA Plattform (der institutionelle Rahmen der AGA) und das AGA-Sekretariat, praktisch umzusetzen und arbeitsfähig zu machen. Während in den vorangegangenen GIZ-Projektphasen AGA I und II eine stärkere Institutionalisierung der AGA-Plattform im Vordergrund stand, zielt die aktuelle Projektphase AGA III darauf ab, die Mitglieder der AGA-Plattform bei der Umsetzung der in mehreren SVI festgehaltenen Verpflichtungen der AU auf Ebene der Mitgliedstaaten zu unterstützen.

Ziel

Die Umsetzung der Verpflichtungen der AU in den Bereichen gute Regierungsführung, Menschenrechte und wirtschaftliche Entwicklung durch die Mitglieder der AGA-Plattform, andere Akteure sowie die AU-Mitgliedstaaten ist verbessert.

Vorgehensweise

Das Programm verfolgt einen systemischen Ansatz und unterstützt die Mitglieder der AGA-Plattform, die AU-Mitgliedstaaten und andere Akteure durch Stärkung ihrer Kapazitäten in ihren Bemühungen um eine Erfüllung der von der AU eingegangenen Verpflichtungen. Durch die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der AGA-Plattform sollen die positiven entwicklungspolitischen Wirkungen der SVIs in den Mitgliedstaaten und im Leben der Bürger*innen verstärkt werden. In diesem Zusammenhang ist auch eine verstärkte Bürgerbeteiligung Teil eines ganzheitlichen Ansatzes, mit dem die Umsetzung der von der AU eingegangenen Verpflichtungen sichergestellt wird.

Das Programm arbeitet mit sechs Mitgliedern der AGA-Plattform zusammen:

  • der Abteilung für politische Angelegenheiten der Kommission der AU als verantwortliche Stelle für das AGA-Sekretariat;
  • dem Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und die Rechte der Völker;
  • dem Afrikanischen Expertenkomitee für die Rechte und das Wohlergehen des Kindes;
  • der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und die Rechte der Völker;
  • dem Afrikanischen Peer Review Mechanism (APRM); und
  • dem Beirat der Afrikanischen Union gegen Korruption (AUABC).

Wirkungen

Alle 19 Mitglieder der Plattform treten jedes Jahr zusammen und vereinbaren gemeinsame Leitinitiativen, die sich an der AGA Roadmap orientieren.

Das Afrikanische Menschenrechtssystem ist weiterhin mit Beschwerden über Verletzungen der Menschenrechte und der Rechte der Völker konfrontiert und bearbeitet diese. Das Afrikanische Menschenrechtssystem ist eines von mehreren Instrumenten, die darauf abzielen, die Förderung und den Schutz der Menschenrechte sowie der Rechte der Völker durch die AU-Mitgliedstaaten zu verbessern.

Der APRM leitet die alle zwei Jahre stattfindende Veröffentlichung des African Governance Report sowie der geplanten nationalen Governance-Berichte und fördert die Angleichung der länderspezifischen Berichterstattungsverfahren an jene der verschiedenen SVI.

Die Beteiligung der Bürger*innen an politischen Prozessen und demokratischer Regierungsführung wurde durch die Umsetzung der AGA-Strategie zur Beteiligung der Jugend institutionalisiert. Dazu finden jedes Jahr institutionalisierte Jugendkonsultationen zu den Themen demokratische Regierungsführung, Frieden und Sicherheit statt. Die nigerianische „Not Too Young To Run“-Kampagne ging aus diesen Konsultationen hervor und hat zur Herabsetzung der Altersgrenze für das passive Wahlrecht durch das nigerianische Parlament geführt.

Die politischen Organe und die Mitgliedstaaten der AU bekennen sich zur Bekämpfung der Korruption, wie die kürzlich verabschiedete gemeinsame afrikanische Position zur Vermögensabschöpfung (Common African Position on Asset Recovery) beispielhaft zeigt. Zudem setzen sie sich für die Stärkung der AUABC ein, damit diese besser in der Lage ist, die Einhaltung der AU-Übereinkommen über die Verhütung und Bekämpfung von Korruption durch die Mitgliedstaaten zu überwachen.

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