Struktur- und ordnungspolitischer Beratungsfonds für die ukrainische Regierung

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Struktur- und ordnungspolitischer Beratungsfonds
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Ukraine
Politischer Träger: Ministerium für Wirtschaft und Handel
Gesamtlaufzeit: 2014 bis 2017 

Ausgangssituation

Mitte September 2014 haben das ukrainische und das Europäische Parlament das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und der Ukraine ratifiziert. Dieses Abkommen sieht eine engere Zusammenarbeit sowie die wirtschaftliche Integration der Ukraine in den europäischen Binnenmarkt vor. Kern des Assoziierungsabkommens ist die Vereinbarung zur vertieften und umfassenden Freihandelszone (Deep and Comprehensive Free Trade Agreement). Das Abkommen regelt nicht nur den zollfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt und zum ukrainischen Markt, sondern auch die Übernahme rechtlicher und wirtschaftlicher EU-Standards. Es soll zudem die Wettbewerbsfähigkeit der ukrainischen Wirtschaft fördern.

Die Ukraine geht damit umfassende völkerrechtliche Verpflichtungen ein, die innerhalb klar festgelegter Fristen umgesetzt werden müssen. Davon sind viele Politikbereiche betroffen. Die detaillierten Verpflichtungen und Fristen werden in den nächsten Jahren einen umfassenden Transformationsprozess sowie Strukturreformen in Gang setzen. Daraus ergibt sich für die ukrainische Regierung eine Reformagenda mit klaren Prioritäten.

Der ukrainische Präsident Petro Poroschenko hat im Herbst 2014 die Strategie der nachhaltigen Entwicklung „Ukraine 2020“ “ veröffentlicht, in der die prioritären Reformvorhaben zusammengefasst werden. Weiterhin hat die ukrainische Regierung im Spätherbst 2014 einen Aktionsplan veröffentlicht, der konkrete Schritte zur Umsetzung notwendiger Reformen darlegt. Diese nationale Reformagenda hängt eng mit den internationalen Verpflichtungen zusammen, die gegenüber der Europäischen Union, dem Internationalen Währungsfonds und der Weltbank eingegangen wurden.

Ziel

Die Wirtschaftspolitik und das System der öffentlichen Finanzen werden reformiert, der Dezentralisierungsprozess wird weitergeführt. Die federführenden Ministerien sowie das Parlament nähern sich EU-Standards an und verbessern Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht.

Vorgehensweise

Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) berät das Vorhaben vor allem die Ministerien für Finanzen, Wirtschaft und regionale Entwicklung. Sie sollen Reformmaßnahmen für öffentliche Finanzen, Dezentralisierung und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung umsetzen, um die mit den internationalen Partnern vereinbarten Ziele zu erreichen. Die Ministerien werden von nationalen und internationalen Experten unterstützt. Durch den Austausch von Erfahrungen aus der öffentlichen Verwaltung in Deutschland und in anderen Ländern werden Kompetenzen und Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung kontinuierlich aufgebaut.

Wirkungen

Seit September 2015 unterstützt das Vorhaben die Reform „ProZorro“ (Transparenz) für öffentliche Vergabe. Dank eines neuen elektronischen Ausschreibungsverfahrens konnten bereits im ersten Jahr Ausschreibungen unterhalb des Schwellenwerts im Gesamtwert von 15 Milliarden UAH, das entspricht etwa 520 Milionen Euro, durchgeführt werden. Geschätzt 1 Milliarde UAH wurden dabei, dank des transparenten Wettbewerbs, für den Staatshaushalt eingespart. Das Erfolgsrezept ist die Zusammenarbeit von öffentlicher Verwaltung, Zivilgesellschaft und Unternehmen. Im Mai 2016 hat „ProZorro“ den ersten Preis bei den „World Procurement Awards 2016“ in London gewonnen.

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