Angleichung der Rechtsvorschriften für den freien Verkehr von Dienstleistungen und den Schutz des Wettbewerbs an den Besitzstand der EU (ALA)

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Angleichung der Rechtsvorschriften für den freien Verkehr von Dienstleistungen und den Schutz des Wettbewerbs an den Besitzstand der EU (ALA)
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Montenegro
Politischer Träger: Wirtschaftsministerium
Gesamtlaufzeit: 2014 bis 2016

Ausgangssituation

Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen Montenegro und der Europäischen Union (EU) trat 2010 in Kraft, und im Juni 2012 begannen die EU-Beitrittsverhandlungen. Gemäß den Bedingungen des Assoziierungsabkommens und um die Beitrittsanforderungen zu erfüllen, muss Montenegro seine Gesetzgebung an den Besitzstand der EU angleichen.

Dafür wird ein von Wettbewerb geprägter Markt, der sowohl auf Vertrauen als auch auf der aufsichtsbehördlichen Korrektur von Marktschwächen und -hemmnissen basiert, den Verbrauchern eine Reihe von Vorteilen bescheren, Innovationen und wirtschaftliches Wachstum anregen und eine auf Makroebene funktionsfähige, gerechte Wirtschaft fördern.

Gleichzeitig helfen Erleichterungen für Unternehmensgründer, Zeit und Geld zu sparen. Die einfachere grenzüberschreitende Leistungserbringung durch lokale Behörden kann zu spürbarem Nutzen in Form von ausländischen Direktinvestitionen, neuen Arbeitsplätzen und Wachstum führen. Dies war in EU-Mitgliedstaaten, die die Dienstleistungsrichtlinie vollständig umgesetzt haben, bereits zu beobachten.

Ziel

Montenegros Rechtsvorschriften für die Dienstleistungsfreiheit und den Schutz des Wettbewerbs ist an den Besitzstand der EU angeglichen worden.

Vorgehensweise

Das Vorhaben wird im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchgeführt und von der Europäischen Union kofinanziert (IPA 2012). Unterstützt werden Montenegros Bemühungen, seine regulativen Systeme für Wettbewerbsschutz und Dienstleistungsfreiheit anzugleichen, um das Land schrittweise auf die Herausforderungen vorzubereiten, die der Beitritt zum EU-Binnenmarkt mit sich bringt.

Das Vorhaben kombiniert Maßnahmen zur Verbesserung des Rechtssystems mit dem Auf- und Ausbau administrativer Handlungsfähigkeit auf zentraler und lokaler Ebene. So bemüht man sich zusammen mit der Wettbewerbsbehörde darum, die Fähigkeit zur Durchsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen zu stärken. Darüber hinaus wird die kontinuierliche Überprüfung und Überarbeitung gesetzlicher Bestimmungen unterstützt, was Montenegro in die Lage versetzt, die Anforderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie auch nach Abschluss des Vorhabens zu erfüllen.

Gleichzeitig werden in seinem Rahmen Aufklärungskampagnen durchgeführt. Sie sollen das Bewusstsein der Öffentlichkeit für zentrale Aspekte des Wettbewerbsrechts und der Dienstleistungsfreiheit schärfen – beides unverzichtbare Elemente einer funktionierenden Marktwirtschaft. Ergänzend wird die Dienstleistungsrichtlinie im Privatsektor, in Behörden der lokalen Selbstverwaltung und in der Öffentlichkeit bekannt gemacht.

Mit diesem integrierten Konzept sollte das Vorhaben Raum für mehr Wettbewerb schaffen, Marktbedingungen verbessern und die Entwicklung von Klein- und Mittelunternehmen befördern. Das wird sich auf die Wirtschaft des Landes insgesamt positiv auswirken und Vorteile für die Bürger von Montenegro haben.

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