Verbesserung der Lebensmittelsicherheit

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Verbesserung der Lebensmittelsicherheit
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Republik Moldau
Politischer Träger: National Food Safety Agency (NFSA)
Gesamtlaufzeit: 2015 bis 2018

Ausgangssituation

Im Juni 2014 verpflichtete sich die Republik Moldau im Rahmen des mit der Europäischen Union (EU) unterzeichneten Assoziierungsabkommens, ihre nationale Lebensmittelgesetzgebung dem EU-Recht anzupassen. Die EU fordert, dass die zuständige Behörde eines Exportlandes über die Einhaltung der Lebensmittelsicherheitsstandards durch dort aktive Unternehmen zu wachen hat. Zuständig für Lebensmittelsicherheit, und die damit eng verbundene Tier- und Pflanzengesundheit, ist in Moldau die nationale Behörde für Lebensmittelsicherheit (National Food Safety Agency, NFSA). Sie ist jedoch noch nicht in der Lage, unabhängige Kontrollen so durchzuführen, dass die Einhaltung der Bestimmungen des Assoziierungsabkommens gewährleistet wäre. Erst wenn die NFSA geeignete Nachweise erbringen kann, werden moldauische Unternehmen zum Verfahren für die Aufnahme in die Liste der EU-Exporteure zugelassen. Stabile Handelsbeziehungen mit der EU wiederum fördern das wirtschaftliche Wachstum der Republik Moldau.

Ziel

Die moldauische Behörde für Lebensmittelsicherheit (NFSA) führt amtliche Kontrollen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs gemäß den Bestimmungen des EU-Assoziierungsabkommens mit der Republik Moldau durch.

Vorgehensweise

Die NFSA erhält Hilfestellung bei Entwurf und Einführung von Verfahren zur Kontrolle von Lebensmitteln tierischen Ursprungs entlang der gesamten Produktionskette, entsprechend dem EU-Assoziierungsabkommen. Die Tätigkeitsschwerpunkte des Vorhabens sind:

  • Einführung von Arbeitsabläufen: Unterstützt wird die Erarbeitung von Verfahren, die gewährleisten, dass einheitliche Kontrollen mit nachprüfbaren Ergebnissen durchgeführt werden.
  • Qualifizierung von Kontrolleuren: Kontrolleure zuständiger Regierungsbehörden werden in geeigneten Praxistrainings ausgebildet, zum Beispiel durch Scheinkontrollen in realen Unternehmen.
  • Qualitätssicherung durch interne Kontrollen: Um die Einheitlichkeit und Effizienz amtlicher Kontrollen bewerten zu können, führt das Management der NFSA unabhängige interne Kontrollen durch. Sie werden über mehrere Jahre beratend begleitet und unterstützt, etwa durch Weiterbildung von NFSA-Mitarbeitern am Arbeitsplatz. Die Ergebnisse fließen in die geplante Überarbeitung des amtlichen Kontrollsystems ein.
  • Umsetzung der EU-Empfehlungen: Durch die Unterstützung des Vorhabens kann die NSFA notwendige Schritte für die erforderlichen Verbesserungen leichter ermitteln.
  • Koordinierung von Geberbeiträgen: Unterstützt wird die NFSA zudem bei der Planung und Harmonisierung von Beiträgen der internationalen Zusammenarbeit.

ADT/GFA unterstützen das Vorhaben im Bereich Verbesserung der Lebensmittelsicherheit (Lebensmittel tierischer Herkunft) durch Stärkung der Kapazität der Nationalen Agentur für Lebensmittelsicherheit.

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