Schutz von Kindern und Förderung ihrer Rechte

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: PRO-Enfant, Umsetzung von Kinderrechten in Burkina Faso
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Burkina Faso
Politischer Träger: Ministerium für Frauen, Nationale Solidarität, Familie und Humanitäre Aktion
Gesamtlaufzeit: 2019 bis 2021

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Ausgangssituation

Die Bevölkerung in Burkina Faso ist jung. Mehr als die Hälfte ist jünger als 18 Jahre und damit laut UN-Kinderrechtskonvention Kind. Burkina Faso hat alle wichtigen internationalen Abkommen zum Schutz und zu den Rechten von Kindern ratifiziert. Trotz positiver rechtlicher Rahmenbedingungen sind Kinder unterschiedlichsten Formen von Kinderrechtsverletzungen ausgesetzt.

Um den Lebensunterhalt für sich oder die Familie zu bestreiten, gehen vier von zehn Kindern einer Arbeit nach; dies betrifft mehr als ein Drittel der Mädchen und fast die Hälfte der Jungen. Ihre Arbeit wird in 96 Prozent der Fälle als schädlich für ihre Entwicklung und in 87 Prozent der Fälle als gefährlich eingestuft. Sie arbeiten häufig unter ausbeuterischen Bedingungen. Nur ein Viertel der arbeitenden Kinder haben gleichzeitig die Möglichkeit, eine Schule zu besuchen.

Das gesetzliche Heiratsalter liegt bei 20 Jahren für Jungen und 17 Jahren für Mädchen. Eine Ausnahmeregelung ermöglicht es aber, Mädchen bereits mit 15 Jahren zu verheiraten. Im Jahr 2015 betrug der Anteil der verheirateten jungen Frauen im Alter von 15 bis 19 Jahren 27,5 Prozent (Quelle: Institut National de la Statistique et de la Démographie, Enquête Démographique et de Santé, Bevölkerungs- und Gesundheitsumfrage (EMDS, 2015).

Kinderheirat und Mangel an Sexualaufklärung haben unerwünschte Schwangerschaften unter Jugendlichen zur Folge. Mädchen, die schwanger geworden sind, haben meist keine andere Wahl, als die Schule zu verlassen. Fast jedes dritte Mädchen unter 18 Jahren hat bereits ein Kind zur Welt gebracht.

Weibliche Genitalverstümmelung ist seit 1996 in Burkina Faso gesetzlich verboten. Seitdem ist diese stetig zurückgegangen.  Im Jahr 2015 betrug der Anteil der Mädchen unter 15 Jahren, die einer Genitalverstümmelung zum Opfer gefallen sind, 11,3 Prozent (Institut National de la Statistique et de la Démographie, Enquête Démographique et de Santé, Bevölkerungs- und Gesundheitsumfrage (EMDS, 2015).

Ziel

In ausgewählten Gemeinden schützen staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure Kinder besser vor Gewalt, vor allem vor geschlechtsspezifischer Gewalt, Kinderhandel und den schlimmsten Formen von Kinderarbeit.

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Vorgehensweise

Das Programm berät und unterstützt die Partnerministerien, vor allem das Arbeitsministerium und das Ministerium für Frauen, nationale Solidarität, Familie und humanitäre Aktion. In den Interventionszonen im Südwesten und Osten des Landes arbeitet das Vorhaben direkt mit den Behörden auf regionaler und provinzialer Ebene sowie mit Organisationen der Zivilgesellschaft und den Gemeinden zusammen.

Auf der politischen Ebene unterstützt das Programm die Partnerministerien dabei, nationale Strategien zu erarbeiten und ihre Aktionspläne umzusetzen. Um Netzwerke zum Schutz der Kinder zu entwickeln, erarbeitet das Vorhaben zusammen mit den Partnerministerien Fachdokumente, Standards und Leitlinien. Darüber hinaus berät es die Partnerministerien beim Aufbau eines Systems, das Daten im Bereich Kinderrechte erhebt und auswertet. In den Interventionszonen schult das Vorhaben Mitarbeiter*innen der Partnerministerien sowie Mitarbeiter*innen sozialer Dienste im Bereich Kinderrechte, Kindesschutz und psychosoziale Betreuung von Kindern, die Opfer von Gewalt und Ausbeutung sind.

Auf dezentraler Ebene, in zwei Regionen (Süd-Westen und Osten) und in sechs Gemeinden, hilft das Vorhaben Kindesschutznetzwerke einzurichten und ihre Aufgaben und Rollen zu definieren. Auch hier werden die beteiligten Akteure im Bereich Kinderrechte, Kindesschutz und der Koordinierung von Kindesschutznetzwerken fortgebildet. Das Vorhaben unterstützt Gemeinden dabei, Maßnahmen zum Schutz von Kindern in ihren kommunalen Aktionsplan zu integrieren. Kinder als Hauptzielgruppe werden bei dem Prozess des Aufbaus von Kindesschutzmaßnahmen aktiv beteiligt. So ist zum Beispiel immer ein Mitglied des Kinderparlaments, das Kinder zwischen 10 und 15 Jahre aus privaten und öffentlichen Schulen zusammenbringt, bei den Treffen des Kinderschutznetzwerks dabei.

In Zusammenarbeit mit einer Consultingfirma wird die Bevölkerung für die genannten Problemfelder sensibilisiert. Ferner erhalten Eltern, Kinder und Gemeindemitglieder Informationen darüber, wo sie sich beraten lassen können und Unterstützung finden.

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