Unterstützung der Afrikanischen Union im Bereich Migration und Flucht

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Offener Fonds zur Unterstützung von struktur- und ordnungspolitischen Reformen der Afrikanischen Union im Bereich Migration und Flucht
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union
Gesamtlaufzeit: 2016 bis 2017

Ausgangssituation

Im Rahmen des Valletta-Gipfels zu Migration im November 2015 hat Deutschland der Afrikanischen Union (AU) Unterstützung für ihre wachsende Aufgabe im Bereich Migration und Flucht zugesagt. Seit Januar 2016 wird die Zusage im Rahmen eines „Offenen Fonds zu Migration und Flucht“ von der GIZ gemeinsam mit der Kommission der Afrikanischen Union (AUK) umgesetzt.

Der Fonds stärkt die Kompetenzen und die Gestaltungsfähigkeit der AUK bei der Initiierung, der Aushandlung und dem Monitoring kontinentaler, regionaler und internationaler Dialogprozesse und Rahmenwerke. Zudem soll die AU in der Zusammenarbeit mit Regionen und Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, kontinentale und regionale Politikrahmen und Konventionen auf nationaler Ebene zu verwirklichen. Der Fonds steht hierbei verschiedenen, mit den Themen Migration und Flucht betrauten AUK-Abteilungen und AU-Institutionen zur Verfügung. Der Fonds kann flexibel und kurzfristig genutzt werden und erlaubt es der AU so, auf sich verändernde politische Entwicklungen schnell zu reagieren.

Aktivitäten im Rahmen des Fonds werden derzeit mit drei Abteilungen der AUK in den Bereichen Migrationspolitiken und Migrationsmanagement sowie Diaspora und Freizügigkeit umgesetzt. Zudem wird im Rahmen des Fonds mit dem Afrikanischen Institut für Remittances (AIR) zusammengearbeitet. Mit dem Fonds unterstützt Deutschland die AU dabei, ihre wachsende Rolle auch bei der Umsetzung und dem Monitoring der Valletta-Vereinbarungen auf dem Kontinent zunehmend auszufüllen.

Ziel

Kompetenzen und Gestaltungsfähigkeit der AU bei der Aushandlung, Koordinierung und Harmonisierung von Vereinbarungen und Politikrahmen im Bereich Migration und Flucht sind verbessert.

Vorgehensweise

Das Vorhaben unterstützt verschiedene Abteilungen der AUK und ausgewählte AU-Institutionen bei Flucht- und Migrationsfragen durch schnelle, flexible Einzelmaßnahmen. Es berät die Antragsteller bei der Identifizierung passender Aktivitäten und Projekte, und unterstützt die Partner anschließend bei der Umsetzung.

Die Förderung umfasst fachlich-konzeptionelle Beratung, beispielsweise Studien, Gutachten, Prozessberatung und -unterstützung, Dialogplattformen und Kompetenzentwicklungsmaßnahmen.
Schwerpunkte der Unterstützung sind:

  • Stärkung der AUK bei der Gestaltung kontinentaler und internationaler Politikdialoge zur Entwicklung gemeinsamer, panafrikanischer Positionen, Protokolle und Politikrahmen im Bereich Migration und Flucht
  • Stärkung der AUK sowie AU-Institutionen wie dem AIR bei der Unterstützung und Beratung von Mitgliedstaaten zur Entwicklung, Harmonisierung und Umsetzung von Strategien und Politikrahmen im Bereich Migration und Flucht
  • Unterstützung der Koordinierungsrolle der AUK bei der Durchführung von Vereinbarungen und Aktionsplänen, wie zum Beispiel dem Aktionsplan der Valletta-Konferenz

Wirkung

Die GIZ unterstützte die Afrikanische bei der Erstellung eines kontinentalen Protokolls für Personenfreizügigkeit, das derzeit von den Mitgliedstaaten der AU verhandelt wird. Das Protokoll ist eine politische Priorität der AU-Mitgliedstaaten im Sinne der kontinentalen Integration. Zudem unterstützt die GIZ die Erstellung eines Toolkits zur Diasporaarbeit für AU-Mitgliedstaaten sowie die Durchführung von Dialogveranstaltung und Beratungsreisen des Afrikanischen Instituts für Remittances in AU-Mitgliedstaaten. Weitere Schwerpunkte der Arbeit sind zudem die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der AUK im Bereich des kontinentalen Migrationsmanagements und die Unterstützung der AU bei der Erstellung und Aushandlung kontinentaler Politikrahmen für Migration.

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