Umsetzung des Nagoya-Protokolls der Biodiversitätskonvention (ABS Capacity Development Initiative)

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Umsetzung des Nagoya-Protokolls der Biodiversitätskonvention (ABS Capacity Development Initiative)
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Kofinanziert von: Europäische Union
Land: Afrika, Karibik, Pazifik
Politischer Träger: Secretariat of the Convention on Biological Diversity (SCBD)
Gesamtlaufzeit: 2018 bis 2022

Ausgangssituation

Viele natürliche Ressourcen aus Entwicklungs- und Schwellenländern können von der Privatwirtschaft und von Forschungseinrichtungen nachhaltig genutzt werden. Insbesondere genetische Ressourcen von Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen bieten ein hohes Marktpotenzial. Der Zugang sowie die kommerzielle und nichtkommerzielle Nutzung sind jedoch in den meisten Ländern noch weitgehend ungeregelt.

Auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention der Vereinten Nationen, die 2010 stattfand, wurde daher ein internationales Umweltübereinkommen beschlossen, das Nagoya-Protokoll. Seit dem Inkrafttreten des Protokolls im Jahr 2014 gibt es einen umfassenden internationalen Rahmen für den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile aus ihrer Nutzung – den sogenannten Zugangs- und Vorteilsausgleich (Access and Benefit-sharing, kurz ABS). Das Ziel des Protokolls besteht darin, die von Entwicklungsländern scharf kritisierte Biopiraterie einzudämmen.

Seit 2006 begleitet die ABS Capacity Development Initiative (ABS-Initiative) den Verhandlungsprozess und seit 2010 die Umsetzung des Nagoya-Protokolls. Das Sekretariat der ABS-Initiative befindet sich am Hauptsitz der GIZ in Eschborn.

Ziel

Die Regierungen überarbeiten und entwickeln im Einklang mit dem Nagoya-Protokoll neue ABS-relevante Rechtsvorschriften. Die relevanten Akteure in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bauen die notwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen auf, um die Umsetzung des Nagoya-Protokolls auf nationaler Ebene einzufordern.

Vorgehensweise

Die ABS-Initiative unterstützt die Entwicklung des rechtlich-administrativen Rahmens des Nagoya-Protokolls auf nationaler Ebene und hilft den Akteuren beim Aufbau von ABS-konformen Wertschöpfungsketten, die alle relevanten Akteure einbeziehen. Indigene und lokale Gemeinschaften, öffentliche Forschungseinrichtungen, die Privatwirtschaft sowie nichtstaatliche und internationale Organisationen sind mit diesen Vorschriften vertraut und halten sie ein. 

Das Projekt sensibilisiert politische Entscheidungsträger in Afrika, in der Karibik und im Pazifik für ABS-Themen und hilft ihnen, nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften für den Zugangs- und Vorteilsausgleich zu formulieren und bindet zivilgesellschaftliche Gruppen ein.

Darüber hinaus bietet die ABS-Initiative Fortbildungen für Nutzer und Stakeholder, die genetische Ressourcen und das damit verbundene traditionelle Wissen bereitstellen.  Mit diesen Kenntnissen sollen beispielsweise indigene und lokale Gemeinschaften künftig in der Lage sein, bessere Verträge zum Zugangs- und Vorteilsausgleich auszuhandeln und abzuschließen.

Die ABS-Initiative konzentriert ihre Arbeit auf ausgewählte Länder in Afrika. Erfahrungen, Erkenntnisse und Ergebnisse werden dann auf weitere Länder in Afrika sowie in der Karibik und im Pazifik übertragen. Gleichzeitig arbeitet die Initiative mit regionalen Organisationen zusammen, um länderübergreifende Vorgaben zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls zu erreichen.

Geldgeber der ABS-Initiative sind das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das Institut de la Francophonie pour le développement durable (IFDD), das norwegische Außenministerium, das schweizerische Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), sowie der 11. Europäische Entwicklungsfonds, unter der AKP-EU-Partnerschaftsvereinbarung.

Der SECO-Anteil am Gesamtbudget ist ausschließlich dafür vorgesehen, den Aufbau ABS-konformer Biotradewertschöpfungsketten in Südafrika (70 Prozent) und in anderen Mitgliedsstaaten der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC, 30 Prozent) zu unterstützen.

Wirkungen

Mit Unterstützung der ABS-Initiative hat die Gruppe der afrikanischen Staaten in den Vereinten Nationen sichergestellt, dass ihre Interessen im Nagoya-Protokoll berücksichtigt werden. Durch Vorbereitungssitzungen, Veranstaltungen auf Regierungsebene und technische Trainings konnten sich die Vertreter der afrikanischen Gruppe effektiv an den globalen Verhandlungen im Rahmen der Biodiversitätskonvention beteiligen und ihre Interessen durchsetzen.

Die Afrikanische Union und die zentralafrikanische Waldkommission haben mit Unterstützung der ABS-Initiative Richtlinien und Strategien zum Zugangs- und Vorteilsausgleich entwickelt. Diese Unterstützung hat einigen Ländern dabei geholfen, ihre nationalen ABS-Regelungen zu entwickeln und zu aktualisieren.
Die Nutzer und Stakeholder, die genetische Ressourcen bereitstellen, haben in von der ABS-Initiative begleiteten Verhandlungen ABS-Verträge mit international tätigen privaten Unternehmen abgeschlossen, beispielsweise in Kamerun und in Südafrika.

Die ABS-Initiative stand Ländern wie Benin, Kamerun, Madagaskar, Mikronesien, Marokko, Namibia, Palau, Samoa und Senegal bei der Ausarbeitung von Entwürfen für Richtlinien und Vorschriften, die dem Nagoya-Protokoll entsprechen, beratend zur Seite.

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