Nationale Entwicklungspolitik in Guatemala fördern

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Institutionelle Stärkung der Planungsbehörde SEGEPLAN im Rahmen ihrer Zuständigkeit für das Monitoring der Umsetzung der nationalen Entwicklungsprioritäten aus der Agenda 2030 (Projekt Agenda 2030)
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Länder: Guatemala
Politischer Träger: Secretaría de Planificación y Programación de la Presidencia SEGEPLAN
Gesamtlaufzeit: 2018 bis 2022

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Ausgangssituation

Die 2015 verabschiedeten 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) vereinen zum ersten Mal Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung in einer Agenda und richten sich nach sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten. Die Ziele sollen bis 2030 erreicht werden. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, die Agenda umzusetzen, die sich auf die Bedürfnisse der ärmsten und benachteiligten Bevölkerungsgruppen konzentriert. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt im Zuge eines Initiativprogramms über die GIZ verschiedene Länder in Lateinamerika, Afrika, Asien und Europa dabei, dieser Verpflichtung nachzukommen. 

Guatemala hat bereits wichtige Schritte in Richtung Umsetzung unternommen. So wurden die SDGs mit den Zielen des Nationalen Entwicklungsplans K'atun 2032 abgeglichen und daraus zehn nationale Entwicklungsprioritäten identifiziert. Unterstützungsbedarf besteht nun vor allem in der Planung und im Monitoring der Umsetzung dieser Prioritäten. 

Ziel

Die Leistungsfähigkeit der Planungsbehörde SEGEPLAN (Secretaría de Planificación y Programación de la Presidencia), die für das Monitoring nationaler Entwicklungspolitik zuständig ist, sind verbessert.

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Vorgehensweise

In einem ersten Schritt werden die Mitarbeiter*innen der SEGEPLAN fortgebildet, um eine Verankerung der nationalen Entwicklungsprioritäten in den verschiedenen Einzelressorts zu gewährleisten. Damit die einzelnen Ministerien ihre Aktivitäten im Laufe des Jahres auch planungsgetreu umsetzen, ist komplementär zur Arbeit mit der SEGEPLAN auch eine Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof (Contraloría General de Cuentas) geplant. Dieser erfüllt im Vergleich zur beratenden Funktion der Planungsbehörde Prüfungs- und Auditfunktionen und verifiziert die Übereinstimmung zwischen Haushaltsplanung und tatsächlichen Ausgaben. 

Parallel hierzu werden die Monitoringkapazitäten innerhalb der SEGEPLAN gestärkt. Eine neue Abteilung für Monitoring und Evaluierung wurde kürzlich gegründet und bedarf nun fachlicher Unterstützung. Besondere Herausforderung ist hierbei die Fülle von Indikatoren und entsprechend von Daten, die erhoben und systematisiert werden müssen. Ein Merkmal der Agenda 2030 ist ihr Prinzip Leave no one behind, also das Ziel, „niemanden zurückzulassen“. Hierbei müssen in Guatemala besonders Menschen in städtischen Slums, die indigene Bevölkerung, Frauen, Kinder und Jugendliche berücksichtigt werden. Für sie ist der der Weg aus der Armut am schwersten. Deshalb ist es wichtig, neben den Ministerien und anderen staatlichen Stellen auch die Zivilgesellschaft, Wissenschaft und den Privatsektor miteinzubeziehen, was u.a. über das Nationale Entwicklungsrätesystem (SISCODE) geschieht. 

Viele andere Institutionen erheben schon jetzt Daten, die der SEGEPLAN beim Monitoring behilflich sein können, darunter Universitäten und Forschungsinstitute, Wirtschaftsverbände und Observatorien der Zivilgesellschaft. Die Koordination mit diesen Akteuren soll verbessert und die Zusammenarbeit formalisiert werden. 

Ebenso unterstützt das Vorhaben bei der Erstellung von Berichten zum Umsetzungsstand, die zum einen auf nationaler Ebene dem Regierungskabinett als Entscheidungshilfe dienen sollen, die aber auch im Zuge der offiziellen Agenda-2030-Berichterstattung vor den Vereinten Nationen präsentiert werden. Hier sollen die Empfehlungen von Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Privatsektor einfließen und SEGEPLAN fundierte Argumente an die Hand geben, um die zukünftige Politikgestaltung evidenzbasiert beraten zu können.

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