EU für Serbien – Unterstützung für den Hohen Justizrat (HJR)

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: EU für Serbien – Unterstützung für den Hohen Justizrat (HJR)
Auftraggeber: Delegation der Europäischen Union in der Republik Serbien
Finanzier: Europäische Union (EU)

Land: Serbien
Politischer Träger: Hoher Justizrat
Gesamtlaufzeit: 2018 bis 2020

Ausgangssituation

Der Aufbau und die Aufrechterhaltung einer unabhängigen Justiz sind für jede Gesellschaft von großer Bedeutung. Nur eine solche Justiz kann einen wirksamen Schutz der Menschenrechte, Freiheiten, Demokratie sowie eine gerechte Gesellschaft und ein verlässliches Rechtssystem gewährleisten, dem nicht nur die Bürger vertrauen, sondern auch das Umfeld eines Landes. Serbien hat sich der Integration in Europa verschrieben und ist sich bewusst, dass dies eine maßgebliche, nachhaltige und grundlegende Veränderung im Justizsystem, im Anti-Korruptionswesen und hinsichtlich des Schutzes der Grundrechte mit sich bringt, und zwar sowohl auf der normativen als auch auf der Durchführungsebene. Auf dem Weg zum EU-Beitritt hat Serbien sich im Wesentlichen vom Besitzstand der EU leiten lassen. In diesem Zusammenhang widmet das Land sich intensiv dem Kapitel 23 (Justiz und Grundrechte) der EU-Beitrittsverhandlungen, denn die Regierung ist sich der Bedeutung dieses Kapitels für den Start des Projekts bewusst.

Gemäß den Empfehlungen des Screening-Berichts für Kapitel 23 hat Serbien am 27. April 2015 einen umfassenden Aktionsplan auf den Weg gebracht. Auf der Grundlage von verschiedenen Maßnahmen und Aktivitäten hat die Verhandlungsgruppe unter Leitung des Justizministeriums ein Verhandlungspapier erarbeitet, das seit dem 18. Juli 2016 als gemeinsamer Nenner zwischen der serbischen Regierung und der Europäischen Kommission gilt. Daraus ging eine umfassende Liste mit 50 vorläufigen Benchmarks hervor, mit denen der Fortschritt der Reformmaßnahmen gemessen werden soll. Im Rahmen des Strategiepapiers zur Erweiterung 2012-2013 hat die Europäische Kommission die vorläufigen Benchmarks im Oktober 2012 als Neuerung für die Beitrittsverhandlungen mit den Kandidaten eingeführt.

Gemäß Artikel 153 der Verfassung und Artikel 13 der Bestimmungen des Hohen Justizrats (HJR), hat der HJR eine entscheidende Rolle bei der Auswahl, Förderung, Disziplin, Ethik, dem materiellen Status und der Amtsenthebung. Zu seinen weiteren Verpflichtungen zähle die Menschenrechte, Verwaltung und Organisation, der Haushalt, die Leistungsmessung, Politik und Rechtsetzung sowie die ordnungsgemäße Arbeitsweise der Gerichte.

Ziel

Das Programm hat durch die Stärkung der Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht und Transparenz des Justizsystems zur Förderung des serbischen Justizsystems und der Rechtsstaatlichkeit im Sinne der EU-Beitrittsanforderungen beigetragen und gewährleistet die Nachhaltigkeit der Errungenschaften.

Vorgehensweise

Die Maßnahmen, die innerhalb der vier Projektkomponenten festgelegt sind:

Komponente 1: Stärkung der Kapazitäten des Hohen Justizrates und der Gerichte
Komponente 2: Erweiterung der Kapazitäten des HJC im Hinblick auf Finanzmanagement/Haushaltsplanung, Berichtswesen und Überwachung
Komponente 3: Verbesserte Verfahren für die Karriereentwicklung
Komponente 4: Stärkung der Kapazitäten des HJR in Bezug auf Disziplinarverfahren

Alle Komponenten sind in dem Sinne miteinander verbunden, als dass sie alle einer verbesserten Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der Justiz dienen und dabei für eine faire, transparente und zeitgemäße Rechtspflege sorgen, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Justizsystem zu stärken.

Wirkungen

Ergebnis 1: Die Organisationsstrukturen und Arbeitsprozesse, die für die Ausübung der Pflichten des HJR und die Kontrolle über die Arbeit der Gerichte wichtig sind, werden kontinuierlich verbessert.

  • Ein IT-System zur Umsetzung von automatischen Online-Verfahren für den HJR befindet sich im Aufbau;
  • Analyse der Kapazitäten des HJR, Anzahl der Arbeitsplätze und freien Stellen;
  • Entwurf für anonymisierte der Entscheidungen des HJR gemäß dem Regelbuch für anonymisierte Entscheidungen

Ergebnis 2: Verbesserung der Karriereentwicklung (Beförderungsverfahren)

  • Durchführung von Schulungen zu kompetenzbasierten Auswahlverfahren

Ergebnis 3: Die Kapazitäten der Mitarbeiter des HJR in Bezug auf Finanzmanagement und Haushaltsplanung, Berichtswesen und Monitoring werden kontinuierlich verbessert.

  • Kurze Analyse der Kompetenzen hinsichtlich der Haushaltsführung des HJR im Rahmen des derzeitigen und zukünftigen Rechtsrahmens

Ergebnis 4: Die Kapazitäten des HJR für den effektiven Umgang mit Disziplinarverfahren im Einklang mit den einschlägigen Verordnungen verbessern sich allmählich.

  • Bedarfsanalyse für Schulungen im Bereich der Disziplinarverantwortung
  • Operativer Plan zur Disziplinarverantwortung für 1.500 Richter*innen
  • Schulung für Disziplinarverfahren für 50 Richter*innen
  • Zweitägige Schulung zum Abschluss der Bedarfsanalyse sowie zur Vermittlung von Lernmethoden für Erwachsene im Hinblick auf das Thema Disziplinarverantwortung von Richter*innen

Weitere Informationen