Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in Namibia

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in Namibia
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Namibia
Politischer Träger: National Planning Commission (NPC)
Gesamtlaufzeit: 2017 bis 2020

Ausgangssituation

Am 1. Januar 2016 traten die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) offiziell in Kraft; sie bilden das Kernstück der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und gelten für alle Länder der Welt. Die SDGs sehen vor, dass die Staaten in den nächsten 15 Jahren Armut in jeder Form überwinden, Ungleichheiten bekämpfen und sich den Herausforderungen des Klimawandels stellen. Gleichzeitig soll gewährleistet werden, dass niemand außen vor bleibt.

Aufbauend auf den Millenniumsentwicklungszielen sind die SDGs noch ambitionierter formuliert und sollen dazu beitragen, alle Formen der Armut zu bekämpfen. Kennzeichnend für die Ziele ist, dass alle Staaten – egal ob arm, reich oder mit mittlerem Einkommen – einbezogen werden und einen Beitrag leisten müssen, um Wohlstand zu fördern und unseren Planeten zu schützen. Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben die 17 SDGs beschlossen und sich dazu verpflichtet, die darin enthaltenen 169 konkreten Zielvorgaben einzuhalten.

Für die Bekämpfung der Armut ist es unbedingt notwendig, Strategien zu verfolgen, die sowohl das Wirtschaftswachstum als auch soziale Gerechtigkeit fördern und zu diesem Zweck Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit, soziale Absicherung und Beschäftigungsmöglichkeiten in den Fokus rücken. Nicht zuletzt spielen Aspekte des Umweltschutzes und des Klimawandels eine wichtige Rolle.

Laut Klassifikation der Weltbank gehört Namibia zu den Ländern mit mittlerem bis hohem Einkommen. Allerdings ist in kaum einem anderen Land der Welt das Vermögen so ungleich verteilt (Gini-Koeffizient von 59,7 %). Trotz der hohen Wachstumsraten der vergangenen Jahre leben weite Teile der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze. 18 Prozent der Einwohner gelten als arm, etwa 5,8 Prozent der namibischen Bevölkerung leben in extremer Armut. Auf dem Index der menschlichen Entwicklung (Human Development Index) belegt das Land daher nur Platz 129 von 189 Staaten (Stand: 2017).

Auch wenn die SDGs nicht rechtsverbindlich sind, hat Namibia auf dem Gipfel der Vereinten Nationen am 25. September 2015, bei dem die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beschlossen wurde, erneut unterstrichen, wie wichtig die Bekämpfung von Armut ist, und betont, dass Namibia sich aktiv an der Umsetzung der Agenda 2030 beteiligen wird. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erkennt diese Initiative an und hat sich bereiterklärt, ein gemeinsames SDG-Projekt in ihr „Initiativprogramm 2030“ aufzunehmen und zusammen mit der namibischen Regierung umzusetzen.

Die deutsch-namibische Initiative für die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (Namibian-German Sustainable Development Goals Initiative) wurde 2017 aufgesetzt und beschlossen. Sie sieht einen Erfahrungsaustausch zwischen den beiden Ländern vor und trägt dazu bei, die Umsetzung der Agenda 2030 in Namibia zu planen, zu finanzieren und zu überwachen.

Ziel

Die Voraussetzungen für Planung, Finanzierung und Überwachung der Umsetzung der Agenda 2030 in Namibia wurden geschaffen.

Vorgehensweise

Das Projekt umfasst drei Wirkungsbereiche. Kernpunkt des Bereichs (I) „Politik“ ist die Unterstützung der Nationalen Planungskommission von Namibia (National Planning Commission, NPC) und ihres Sekretariats. Beide sollen dazu befähigt werden, ihre Instrumente und Verfahren zu verbessern, damit die namibischen Ziele im Hinblick auf die Agenda 2030 bei Planungs- und Haushaltsfragen angemessen berücksichtigt werden können. Zur Umsetzung des Finanzierungsprozesses greift Namibia auf das Tool „Development Finance Assessment“ zurück, das ein evidenzbasiertes Zusammenspiel von Planung und Finanzierung der Agenda 2030 in Namibia sicherstellen soll.

Der Wirkungsbereich (II) „Steuerverwaltungsreform“ zielt darauf ab, eine teilautonome Finanzbehörde (Namibia Revenue Authority, NAMRA) aufzubauen. Die Behörde soll selbst Einnahmen zur Finanzierung der Umsetzung der Agenda 2030 generieren. Im Zuge der Gründung der NAMRA müssen die freien Stellen in den neugeschaffenen Strukturen besetzt werden. Zudem umfasst der Prozess eine angemessene Dokumentation der Schlüsselbestandteile der Steuerreform.

Das Ziel des Wirkungsbereichs (III) „Überprüfung der Umsetzung der Agenda 2030“ besteht darin, die nationale Statistikbehörde (Namibia Statistic Agency) in ihrer Rolle als Koordinatorin des Datenerhebungsprozesses zu unterstützen und somit die Voraussetzungen für ein landesweites System zu schaffen, mit dem die namibische Umsetzung der Agenda 2030 überwacht und ausgewertet werden kann. Der Abschluss von Vereinbarungen mit namibischen Datenlieferanten fällt ebenso unter diesen Wirkungsbereich. Dadurch soll gewährleistet werden, dass nachweislich richtige Informationen leicht verfügbar sind.

Zur Umsetzung dieser Maßnahmen wird das Projekt auf allen drei Ebenen des Capacity Development (Mensch, Organisation und Gesellschaft) durchgeführt.

Wirkung

  • Der Entwurf für das Development Finance Assessment steht inzwischen zur Verfügung. Im Juli fand ein Validierungsworkshop statt, bei dem die verschiedenen Akteure ihre Ansichten und Anliegen einbringen konnten. Der zugehörige Bericht befindet sich in der Finalisierungsphase.
  • Ein Fahrplan für die Gründung der Namibia Revenue Authority wurde aufgesetzt, vom Finanzministerium angenommen und wird derzeit umgesetzt. Die NAMRA soll am 1. Oktober 2019 ihre Tätigkeit aufnehmen.
  • Das integrierte Steuerverwaltungssystem (Integrated Tax Administration System, ITAS) kann seit dem 17. Januar 2019 genutzt werden. Das AYSCUDA-System steht bereit und wird von der Zollbehörde eingesetzt. Die Dokumentation erfolgt jedoch erst in der zweiten Jahreshälfte 2020.
  • Der Personalbedarf für die NAMRA wurde kommuniziert. Die Entwicklung der Stellenbeschreibungen und die Beantragung der erforderlichen Stellen sind im Gange. Der erste Schritt waren die Auswahlverfahren für den Vorstand und den/die Kommissar*in der NAMRA.
  • Die Nationale Planungskommission (NPC) hat zur Koordination der Ziele für nachhaltige Entwicklung eine Plattform für die verschiedenen Akteure geschaffen.
  • Die Namibia Statistic Agency (NSA) hat den Bericht über den Ausgangszustand der SDGs vorbereitet, der spätestens Ende August veröffentlicht werden soll. Die Datenerhebung wurde im Oktober 2018 eingestellt. Für fast 75 Prozent der 244 Indikatoren liegen Basiswerte vor.
  • Eine Delegation aus Projektpartnern der NPC und der NSA hat zum Zweck der Vernetzung und Weiterbildung eine Reise nach Deutschland unternommen, um dort aus den Erfahrungen anderer Länder zu lernen und Beziehungen zu deutschen Einrichtungen (z. B. Rat für nachhaltige Entwicklung, Statistisches Bundesamt) zu knüpfen.
  • In einem landesweiten Prozess wurde unter Einbindung verschiedener Akteure ein freiwilliger Staatenbericht (Voluntary National Review, VNR) erstellt und 2018 in New York dem Hochrangigen Politischen Forum für Nachhaltige Entwicklung (HLPF) der Vereinigten Nationen vorgestellt.
  • Es wurde ein Videoclip über den VNR produziert und dem HLPF in New York vorgeführt.
  • Die Zivilbevölkerung wurde dazu aufgerufen, sich aktiv an der Umsetzung der nationalen Ziele für nachhaltige Entwicklung in Namibia zu beteiligen.
  • Ein SDG-I Steuerkreis wurde gebildet; ihm gehören Vertreter*innen der NPC, der NSA, des Finanzministeriums (NAMRA), der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und der deutschen Botschaft an. Der Steuerkreis tagt einmal im Quartal und gibt die strategische Ausrichtung des Projekts vor.