Privatisierungsberatung

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Privatisierungsberatung
Auftraggeber: Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Land: Aserbaidschan, Georgien, Kosovo, Kuba, Moldau, Namibia, Russland, Usbekistan und Vietnam
Politischer Träger: Aserbaidschan: State Committee for Property Issues (SCPI); Georgien: National Agency of State Property (NASP); Kosovo: Independent Comission for Mines and Minerals (ICMM); Kuba: Ministry of Finance and Prices; Moldau: Public Property Agency (PPA); Namibia: Ministry of Public Enterprises (MPE); Russland: Eigentumskomitees der russischen Duma, Komitee für gesellschaftliche Entwicklung der russischen Duma; Usbekistan: Staatliches Vermögenskomitee Usbekistans (GKK), National Agency for Project Management (NAPM); Vietnam: Ministry of Finance (MoF)
Gesamtlaufzeit: 2016 bis 2019

Ausgangssituation

Im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) führt die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH das Projekt „Privatisierungsberatung“ durch. Hierbei werden in verschiedenen Ländern die Kapazitäten von Institutionen zu den Themen Privatisierung, Immobilienverwaltung und Beteiligungsführung gestärkt. Ziel ist eine effiziente und transparente Verwaltung öffentlichen Vermögens nach internationalen Standards. Erfahrungen aus Deutschland, beispielsweise aus der Treuhandanstalt, der geplanten Teilprivatisierung der Bahn, von Telekom und Post dienen als Grundlage der Beratung. Zurzeit werden Institutionen in Aserbaidschan, Georgien, Kosovo, Kuba, Moldau, Namibia, Russland, Usbekistan und Vietnam unterstützt.

Ziel

Die Leistungsfähigkeit in der Führung staatlicher Unternehmen  und deren Privatisierung gemäß internationaler Standards in den Partnerländern verbessert.

Vorgehensweise

Die Beratung umfasst die Schwerpunkte effektive Beteiligungsführung, Schulung von Aufsichtsratsmitgliedern, Restrukturierung, Privatisierung, Immobilienmanagement, Unternehmensbewertung und öffentlich-private Partnerschaft.

Zu den Grundlagen zählen nationale Vorgaben, wie die Bundeshaushaltsordnung und die Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung. Darüber hinaus werden auch internationale Standards wie die G20/OECD-Grundsätze der Unternehmensführung und die OECD-Leitsätze zu Unternehmensführung in staatseigenen Unternehmen berücksichtigt.

Wirkungen

Das Projekt ist in den neun Beratungsländern in ganz unterschiedlichen Stadien zur Beteiligungsführung und Privatisierung. Konkrete Wirkungen sind da beispielsweise:

  • Entwicklung eines IT gestützten Vertragsmanagementsystems (Contract Management System, CMS) in Aserbaidschan: Das entwickelte CMS unterstützt die SCPI in Aserbaidschan beim Monitoring und der Implementierung von Verträgen, wodurch sowohl die Effizienz als auch Transparenz von Privatisierungsprozessen gesteigert wird. Der nächste Schritt soll die Anwendung des CMS auch in anderen Staaten sein, einhergehend mit einem bi- und multilateralen Erfahrungsaustausch mit Aserbaidschan.
  •  Gesetzesnovellierungen in Usbekistan: Zusammen mit den usbekischen Partnern, wurden, auf internationalen Standards basierend, die Novellierung des GmbH-Gesetzes und des Privatisierungsgesetzes sowie der jeweils nachfolgenden Verordnungen durchgeführt. Hierbei lag ein besonderes Augenmerk auf den Punkten Transparenz, Schutz der Gesellschafter, Haftung und Veröffentlichungspflichten.
  • Workshop in Kuba: Jährlich findet auf Kuba ein Austausch zwischen dem kubanischen Finanzministerium und dem deutschen Bundesministerium der Finanzen statt. Im Dialogformat werden verschiedenste Erfahrungen zu Themen der Privatisierung ausgetauscht und darauf basierend weitergeführt. So fand etwa im Jahr 2019 ein Workshop zum Thema „Bewertung von materiellen und immateriellen Gütern“ in Havanna statt.