Die staatliche Verwaltung dezentralisieren

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Förderung von Dezentralisierung und lokaler Regierungsführung im Irak
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ)
Land: Irak
Politischer Träger: Ministry of Planning Iraq (MoP)
Gesamtlaufzeit: 2017 bis 2022

Ausgangssituation

Die Dezentralisierung der staatlichen Aufgaben ist in der neuen Verfassung des Irak von 2005 verankert. Allerdings hat die Regierung diese bisher nur begrenzt umgesetzt. Erst 2017 haben die ersten drei Ministerien begonnen, Verantwortungen und Zuständigkeiten zu streuen – obwohl der Prozess bereits 2015 abgeschlossen sein sollte. Die Provinzverwaltungen sind aufgrund der fehlenden Übertragung von Kompetenzen sowie fehlenden Finanzmitteln nur unzureichend in der Lage, öffentliche Dienstleistungen zu erbringen. Unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen sind an Entscheidungen bisher nur begrenzt beteiligt und haben nur vereinzelt Zugang zu Dienstleistungen. Es fehlen die institutionellen und personellen Kompetenzen, um eine bürgerorientierte Dezentralisierungsreform umzusetzen und die Lokalentwicklung in den Ministerien sowie Regionen, Städten und Gemeinden zu fördern.

Ziel

Die irakische Verwaltung ist darin unterstützt, Dezentralisierung umzusetzen, die sich an den Bedarfen der Bürger*innen orientiert.

Vorgehensweise

Das Vorhaben unterstützt die irakische Verwaltung bei der Dezentralisierung, indem es die Organisationsstrukturen und Arbeitsprozesse verbessert. Es organisiert Fortbildungen für Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung, damit diese ihre Aufgaben besser wahrnehmen können. In den Provinzen werden lokale Haushaltsabteilungen geschaffen, die ihre eigenen Budgets verwalten. Das verringert ihre Abhängigkeit vom Staatshaushalt.

In einigen Gemeinden fördert das Vorhaben, mit örtlich vorhandenen Mitteln lokale Projekte zu entwickeln und durchzuführen, die den Bedürfnissen der Bürger*innen entsprechen. Die Einnahmen, die die Projekte generieren, verbleiben in den Regionen. Dort werden sie verwaltet und entsprechend des tatsächlichen Bedarfs wiedereingesetzt.

Zudem unterstützt das Vorhaben dabei, Beteiligungsmechanismen für die Zivilgesellschaft auszubauen. Benachteiligte Gruppen, besonders Frauen, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen, erörtern ihre Bedarfe in Dialogveranstaltungen mit den zuständigen Bezirksvorsteher*innen. Damit können sich die Bürger*innen direkt an der lokalen Planung und Entwicklung beteiligen.

Stand: Mai 2022

Weitere Informationen