Menschenrechte in der Entwicklungszusammenarbeit umsetzen

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Sektorvorhaben Menschenrechte, überregional
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Global
Gesamtlaufzeit: 2020 bis 2023

Eine Schülerin sitzt in einem Klassenraum und hält eine Weltkugel in ihrem Schoß.  ©GIZ/Felicitas Eser

Ausgangssituation

Die meisten Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit haben die zentralen Menschenrechtsabkommen ratifiziert. Dennoch kann die Bevölkerung vielerorts ihre politisch-bürgerlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte nicht angemessen ausüben. Globale Krisen wie etwa der Klimawandel und die Covid-19-Pandemie verschärfen dies weiter.

Menschenrechte sollen ein Leben in Würde, Gleichberechtigung und Freiheit garantieren und sind damit eine zentrale Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung. Für die deutsche Entwicklungspolitik sind Menschenrechte seit 2011 offizielles Leitprinzip. Mit dem Reformkonzept BMZ 2030 unterstreicht das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erneut, dass Menschenrechte als Qualitätsmerkmal für alle Vorhaben und Bereiche der Zusammenarbeit wichtig sind.

Ziel

Das BMZ und seine Durchführungsorganisationen (DOs) richten ihr entwicklungspolitisches Handeln konsequent an menschenrechtlichen Standards und Prinzipien aus.

Graffiti mit dem Schriftzug „No one is illegal“ an einer Straßenwand. © ©GIZ/Miko Guziuk (https://unsplash.com/photos/JxzaDHkcOSo)

Vorgehensweise

Das Vorhaben berät das BMZ und die staatlichen DOs dabei, den Menschenrechtsansatz (MRA) umzusetzen: BMZ und DOs unterstützen Partnerländer, die einzelnen Rechte zu implementieren sowie die Menschenrechtsprinzipen wie Partizipation, Empowerment und Nichtdiskriminierung umzusetzen. Sie unterstützen staatliche Akteure, ihre Pflichten zu erfüllen und die Bevölkerung, ihre Rechte einzufordern.

Das Vorhaben berät das BMZ dabei:

  • den MRA in internationalen Institutionen zu fördern, beispielsweise durch Kooperationen mit dem Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) oder internationalen Nichtregierungsorganisationsnetzwerken wie der Internationale Working Group for Indigenous Affairs, und
  • Menschenrechte in allen BMZ-Konzepten und -Strategien zu verankern.

Zugleich arbeitet das Vorhaben mit den DOs zusammen, um die praktische Umsetzung des MRA durch Beratung, Fortbildung und innovative Pilotprojekte zu unterstützen.

Das Vorhaben kooperiert mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR).

Eine Person trägt regenbogenfarbene LSBTI*-Bänder an ihrer Hand und ihrem Arm. ©GIZ/Anete Lusina (https://www.pexels.com/de-de/foto/mann-strasse-schild-gesichtslos-5721294/)

Stand: Juli 2022