Biodiversität – unsere Lebensgrundlage

Biodiversität
© GIZ/Una Jovovic

Die biologische Vielfalt, das heißt konkret die Vielfalt innerhalb der Arten, zwischen den Arten und in den Ökosystemen ist (über-)lebenswichtig.

Aquatische und terrestrische Ökosysteme sind nicht nur Lebensraum für Flora und Fauna, sondern auch eine Risikoversicherung für die Zukunft und von großer Relevanz für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel. Intakte Ökosysteme stellen eine Vielzahl von Ökosystemleistungen wie Klimaregulierung, Schutz vor Extremwetterereignissen und sauberes Trinkwasser zur Verfügung; sie sichern die Bodenfruchtbarkeit und schützen vor Erosion. Dennoch nimmt die biologische Vielfalt schneller ab als jemals zuvor; Ökosysteme werden zunehmend degradiert. Haupttreiber sind die Flächenumwandlung durch Landwirtschaft und Entwaldung, Infrastrukturentwicklung, die Übernutzung von Ressourcen, Umweltverschmutzung durch Eintrag giftiger Substanzen und Nährstoffe in Gewässer und Böden, die Verbreitung gebietsfremder invasiver Arten und der Klimawandel. Die Bedeutung des Biodiversitätserhalts für eine stabile Umwelt und das menschliche Wohlergehen muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstärkt in den Mittelpunkt rücken und mit dem Klimawandel gemeinsam betrachtet werden.

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) bildet den verbindlichen internationalen Rechtsrahmen für den Erhalt der Biodiversität.  Im Dezember 2022 haben die 196 Vertragsstaaten der CBD den Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal (Global Biodiversity Framework, GBF) verabschiedet, um bis 2030 den Verlust der Biodiversität zu mitigieren und eine Trendwende hin zur Wiederherstellung der Natur einzuläuten. Neben vier langfristigen Zielen bis 2050, wurden 23 Aktionsziele bis 2030 festgelegt. Wesentliche Ziele sind beispielsweise die Unterschutzstellung von 30 Prozent der globalen Land- und Meeresfläche bis 2030 unter Anerkennung indigener und angestammter, traditioneller Gebiete, die Restaurierung von 30 Prozent der Flächen degradierter Ökosysteme, die Reduzierung von Umweltverschmutzung und die verstärkte Anwendung biodiversitätsfreundlicher Praktiken in Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur und Fischerei.  

Im Auftrag der Bundesregierung unterstützt die GIZ ihre Partnerländer dabei, die Ziele des GBF in ihrer nationalen Politik, Planung und Praxis umzusetzen.

Leistungen umfassen beispielsweise:

  • (Politik-)Beratung und Unterstützung der Partnerländer bei der Erstellung nationaler Biodiversitätsstrategien- und Aktionspläne (National Biodiversity Action Plan, NBSAP)
  • Kapazitätsentwicklung zur Förderung der Umsetzung nationaler Biodiversitätsziele in spezifischen Themenbereichen wie Schutzgebietsmanagement, Wiederherstellung von Ökosystemen und Ressourcenmobilisierung
  • Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit, um das Thema systematisch in Politik und Gesellschaft zu verankern
  • Förderung der institutionen- und sektorübergreifenden Zusammenarbeit in Multi-Akteurspartnerschaften zur Einbindung aller Regierungsebenen und Stärkung der Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaft, Privatsektor und Wissenschaft in einem Mehrebenenansatz, der sowohl nationale, regionale als auch lokale Belange berücksichtigt  

Weitere Informationen

Ziel dieses Orientierungsrahmens ist es, fachliche Standards zu setzen und gebotene Handlungsspielräume der GIZ zur Realisierung von Menschenrechten in Vorhaben zum Biodiversitätserhalt anhand von Gestaltungsprinzipien aufzuzeigen. Er richtet sich insbesondere an GIZ Mitarbeitende, bietet aber auch Auftragnehmern (Consultingfirmen und Gutachter*innen) sowie Finanzierungsempfängern Orientierung. GIZ-Mitarbeitende und Dritte soll der Orientierungsrahmen in der Konzeption und Durchführung von GIZ-Vorhaben leiten und sie dabei unterstützen, ihre menschenrechtliche Risikobetrachtung zu schärfen.