Eine Person hält der Kamera die flache Handfläche entgegen.

Antikorruption

Als gemeinnütziges Bundesunternehmen tragen wir besondere Verantwortung und sind für die verwendeten Mittel rechenschaftspflichtig. Insbesondere der verantwortungsvolle Einsatz von Steuergeldern hat deshalb für die GIZ höchste Priorität.

Antikorruption: Haltung mit System

Machtmissbrauch und Einflussnahme zu privatem Nutzen gilt es zu verhindern, vor allem Bestechung und Bestechlichkeit, Unterschlagung, Veruntreuung, Erpressung oder Betrug. 

Unser Antikorruptionsmanagement bildet die Grundlage für unsere Maßnahmen. Es umfasst alle Aktivitäten, um gegen Korruption anzugehen. Dazu gehört auch eine Null-Toleranz-Politik bei Korruptionsfällen. Der unternehmensweite, für alle Beschäftigten verbindliche Rahmen ist in unserer Policy zur Korruptionsbekämpfung zusammengefasst.

Unsere Antikorruptionsarbeit umfasst:

Ein Regelwerk

unternehmensweit und verbindlich

Klare Vorgaben

für alle Mitarbeitenden und Dienstleister

Kontinuierliche Aufmerksamkeit

durch regelmäßige Schulungen und Sensibilisierung

Konsequenz

bei der Verfolgung von Verstößen

Integres Verhalten ist für alle verpflichtend

Alle Beschäftigten verpflichten sich, die Policy zur Korruptionsbekämpfung und alle einschlägigen Gesetze gegen Korruption zu befolgen. Zudem verpflichten sie sich mit ihrem Arbeitsvertrag, die Grundsätze integren Verhaltens einzuhalten, die konkrete Verhaltensvorgaben in Bezug auf Korruption und Interessenkonflikte machen. 

Die GIZ verlangt auch von allen Dritten, die in ihrem Auftrag Dienstleistungen erbringen und mit denen sie kooperiert, dass sie alle einschlägigen Gesetze gegen Korruption einhalten. Mehr zur Compliance unserer Geschäftspartner.

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