Ausgangssituation
Der kenianische Staat verliert jährlich vier Milliarden US-Dollar durch Korruption, das sind 25 bis 30 Prozent des Gesamthaushalts. Das externe und interne Investitionsklima ist dadurch nachweisbar beeinträchtigt, wie die Nichtregierungsorganisation Transparency International offengelegt hat. Ebenso kann man eine zunehmende Diskrepanz zwischen dem anhaltenden Wirtschaftswachstum und dem sinkenden Einkommensdurchschnitt beobachten; auch hier ist der korruptionsbedingte ungleiche Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen hauptursächlich. Insbesondere marginalisierte Gruppen werden von Dienstleistungen ausgeschlossen, was zu einer Erhöhung des Konfliktpotenzials führt. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Dezentralisierung Kenias und der damit einhergehenden Teilübertragung von Macht und Ressourcen an Lokalverwaltungen wächst schließlich die Gefahr der Dezentralisierung von Korruption.
Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte in Kenia zeigt, dass eine korrupte Verwaltung auf nationaler wie dezentraler Ebene die inhaltlichen und finanziellen Planvorgaben nicht umsetzt. Es fehlt an effektiven Kontroll- und Aufsichtsmechanismen innerhalb und außerhalb der öffentlichen Verwaltung. Selbst dort, wo Missstände aufgedeckt wurden, unterbleiben die administrative und strafrechtliche Sanktionierung und die davon ausgehende abschreckende Wirkung. Es fehlen Leistungsanreize für die Verwaltung, da die korruptionsbedingte Nicht- oder Schlechtleistung weder ausreichend vom Bürger eingeklagt noch vom Staat sanktioniert wird.
Ziel
Korruption und Machtmissbrauch in der öffentlichen Verwaltung Kenias werden durch staatliche Akteure effektiver bekämpft. Dadurch können Dienstleistungen des Staates verbessert und übergeordnete Entwicklungsziele wie die Reduzierung der Armut, wirtschaftliches Wachstum und soziale Kohäsion erreicht werden.
Vorgehensweise
Das Governance-Vorhaben zur Bekämpfung von Korruption und Machtmissbrauch unterstützt die gesamte Kette der Akteure von Prävention bis Sanktion. Das deutsche Engagement umfasst folgende fünf Handlungsfelder:
1. Stärkung der Mechanismen zur Prävention von Korruption
2. Entwicklung der Kompetenzen zur Aufdeckung und Ermittlung von Korruptions- und Machtmissbrauchsfällen
3. Verbesserung der Voraussetzungen für außergerichtliche Abhilfe bei Korruption und Machtmissbrauch
4. Stärkung der Kompetenzen zur Strafverfolgung und Verurteilung von Korruptionsfällen
5. Verbesserung der Koordination der Antikorruptionsinitiativen
Wesentliche Akteure sind die unabhängigen Aufsichtsinstitutionen wie die Antikorruptionskommission, die Beschaffungsaufsicht, der Ombudsmann und der Rechungshof, die relevanten Akteure der Strafrechtskette sowie die Zivilgesellschaft.
Wirkungen
Bislang wurden in Bezug auf die laufenden Reformen noch keine umfassenden Wirkungsstudien durchgeführt, da es noch zu früh ist, um die Wirkung der erst vor kurzem auf den Weg gebrachten Programmkomponenten zu messen. Allerdings kann auf folgende exemplarische Erfolge der Vorgängerprogramme aufgebaut werden:
• Haushaltserstellung und -steuerung. Haushaltserstellung sowie -steuerung ist durch die deutsche technische Unterstützung eines programmbasierten Haushalts sowie des integrierten Finanzmanagement-Informationssystems transparenter, messbarer und damit zugänglicher für die parlamentarische und öffentliche Kontrolle.
• Transparenz in Rechenschaftslegung und Leistungsorientierung in der öffentlichen Verwaltung. Durch die Stärkung des parlamentarischen Haushaltsbüros sowie des Rechnungshofes wurde der Druck auf eine ordnungsgemäße Rechenschaftslegung der Regierung erhöht sowie eine verstärkte Leistungsorientierung in der öffentlichen Verwaltung eingeführt.
• Entwicklung der Kompetenzen zur Aufdeckung und strafrechtlichen Verfolgung von Korruption und verbesserte Koordination. Die Anzahl der ermittelten und strafrechtlich verfolgten Korruptionsfälle hat sich von 61 jährlichen Fällen seit 2009 im Durchschnitt mehr als verdoppelt (2012: 236 Fälle). Dies ist insbesondere auf die deutsche Unterstützung zur Stärkung der Antikorruptionskommission, der Staatsanwaltschaft, der Gerichte sowie auf die Unterstützung einer verbesserten Koordination der Akteure zurückzuführen.
Stärkung von staatlichen und nichtstaatlichen Aufsichtsstrukturen. Durch die Stärkung von staatlichen und nichtstaatlichen Aufsichtsstrukturen konnte der Missbrauch öffentlicher Macht aufgedeckt und korrigiert werden. Exemplarisch seien genannt: unrechtmäßig eingestellte Schulbauten, Benachteiligung von Inlandsflüchtlingen, ausbleibende Entschädigung für Opfer staatlichen Terrors (Wagalla), Subventionsbetrug im Landwirtschaftssektor.