2019.2025.5

Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Auftraggeber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit u. Entwicklung
Land
Ghana, Namibia, Togo
Dauer
Partner
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Ausgangssiituation

Laut WHO leben weltweit über eine Milliarde Menschen mit einer Behinderung, rund 80 Prozent von ihnen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Das Potenzial der Inklusion von Menschen mit Behinderungen für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung einer Gesellschaft ist groß – und für alle Seiten ein Gewinn. Von einem Abbau der Barrieren profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern die gesamte Gesellschaft. Denn die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an schulischer und beruflicher Bildung ist laut der Internationalen Arbeitsorganisation der effektivste Weg, um allen Menschen eine dauerhafte Teilhabe im wirtschaftlichen und sozialen Umfeld zu ermöglichen. Und nur wenn Menschen mit Behinderungen aktiv am Schul-, Arbeits- und Sozialleben teilnehmen, können sie sich und ihre Familien eigenständig versorgen und ein selbstbestimmtes Leben führen. Ein weiterer Pluspunkt: Inklusion bedeutet gesellschaftliche Innovation. So kommen viele Entwicklungen für Menschen mit Behinderungen wie etwa Textnachrichten und Spracherkennungssoftware allen Menschen einer Gesellschaft zu Gute.

Laut WHO leben weltweit über eine Milliarde Menschen mit einer Behinderung, rund 80 Prozent von ihnen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Das Potenzial der Inklusion von Menschen mit Behinderungen für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung einer Gesellschaft ist groß – und für alle Seiten ein Gewinn. Von einem Abbau der Barrieren profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern die gesamte Gesellschaft. Denn die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an schulischer und beruflicher Bildung ist laut der Internationalen Arbeitsorganisation der effektivste Weg, um allen Menschen eine dauerhafte Teilhabe im wirtschaftlichen und sozialen Umfeld zu ermöglichen. Und nur wenn Menschen mit Behinderungen aktiv am Schul-, Arbeits- und Sozialleben teilnehmen, können sie sich und ihre Familien eigenständig versorgen und ein selbstbestimmtes Leben führen. Ein weiterer Pluspunkt: Inklusion bedeutet gesellschaftliche Innovation. So kommen viele Entwicklungen für Menschen mit Behinderungen wie etwa Textnachrichten und Spracherkennungssoftware allen Menschen einer Gesellschaft zu Gute.

Noch immer bleiben diese Chancen und Potenziale weitgehend ungenutzt: Menschen mit Behinderungen haben selten Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt, zu Gesundheits- und sozialen Sicherungssystemen oder auch zu Finanzdienstleistungen. So beenden beispielsweise nur 46 Prozent der Jungen und 33 Prozent der Mädchen mit Behinderungen in Entwicklungsländern die Grundschule. Und nur circa 20 Prozent der Frauen mit Behinderungen gehen weltweit einer bezahlten Beschäftigung nach. Die Folge: Menschen mit Behinderungen sind häufig von Armut betroffen. Zudem sind etwa die Hälfte aller Behinderungen direkt auf Armut zurückzuführen und wären damit vermeidbar.

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN-BRK) verpflichtet die Vertragsstaaten, darunter auch Deutschland, ihre Entwicklungszusammenarbeit (EZ) inklusiv zu gestalten. Ohne die systematische Berücksichtigung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen kann die deutsche Entwicklungszusammenarbeit die Agenda 2030 und deren Leitprinzip „leave no one behind" („Niemanden zurücklassen") nicht verwirklichen. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat eine neue fachlich übergreifende Strategie zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen EZ entwickelt. Diese basiert auf den Erfahrungen des Aktionsplans zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Ziel dieser Strategie ist, eine systematische, querschnittsmäßige Verankerung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen EZ sicherzustellen.

Ziel

Das BMZ und seine Durchführungsorganisationen (DO) sind darin gestärkt, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in ihrem entwicklungspolitischen Handeln vermehrt zu berücksichtigen.

Vorgehensweise

Das Globalvorhaben (GV) gibt es seit Juli 2019. Es knüpft an das vorhergehende Sektorvorhaben zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen an. Das GV fokussiert noch stärker auf Maßnahmen zur Sensibilisierung und Kommunikation des Themas Inklusion im entwicklungspolitischen Handeln sowie auf die Umsetzung innovativer Ansätze, etwa in den Bereichen inklusive Digitalisierung, Ausbildung und Beschäftigung sowie Stadt- und Kommunalentwicklung.

Das Vorhaben arbeitet weltweit, themenübergreifend und gendersensibel. Es ist in vier Schwerpunktbereichen tätig:

• Das Vorhaben stellt dem BMZ, der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Angebote zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen zur Verfügung, um zu sensibilisieren und zu informieren

• Es berät das BMZ dabei, eine gendersensible Inklusion von Menschen mit Behinderungen in entwicklungspolitischen Prozessen umzusetzen.

• Das Vorhaben stellt den DO und Partnern der deutschen EZ praxiserprobte Beratungsansätze und Austauschformate für die Umsetzung von Inklusion zur Verfügung.

• Es fördert das Erarbeiten und Umsetzen gendersensibler Maßnahmen sowie die Pilotierung innovativer Ansätze zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in ausgewählten Partnerländern.

Alle Maßnahmen des Vorhabens werden systematisch von Menschen mit Behinderungen als „Akteure des Wandels" (Agents of Change) begleitet.

Wirkungen

Zusammen mit der Zivilgesellschaft hat das BMZ eine neue Strategie zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen EZ erarbeitet. Weltweit berücksichtigen 84 Projekte der technischen Zusammenarbeit die spezifischen Bedürfnisse und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen (Stand Juni 2019). In einigen Partnerländern werden Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen aktiv in die Arbeit der GIZ eingebunden. Deutschland beteiligt sich zudem an internationalen Prozessen wie der Vertragsstaaten-Konferenz zur UN-Behindertenrechtskonvention, dem Global Action on Disability Netzwerk (GLAD) oder dem Global Compact on Inclusive and Accessible Cities. Darüber hinaus unterstützen Deutschland und Finnland gemeinsam die Afrikanischen Union bei der Umsetzung der African Union Disability Architecture zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Afrika. 
Weitere Projektinformationen

CRS-Schlüssel
15160

Entwicklungspolitische Kennungen

Hauptziel:

  • Demokratische und inklusive Regierungsführung

Signifikantes Nebenziel:

  • Gleichberechtigung der Geschlechter

Zuständige Organisationseinheit
G420 Governance, Menschenrechte

Vorgänger-Projekt
2016.2061.6

Nachfolger-Projekt
2022.2168.7

Auftragsvolumen (aktuelles Projekt)
9.111.269 €

Aufträge mit ähnlicher thematischer und geografischer Passung:

Brasilien, Deutschland, Ghana, Kolumbien, Sierra Leone, Südafrika
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Albanien, Gambia, Ghana, Indonesien, Irak, Jordanien, Kosovo, Marokko, Nigeria, Pakistan, Senegal, Serbien, Tunesien, Ukraine, Ägypten
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