2014.2077.7

Politische Teilhabe von Zivilgesellschaft in Governance Reformen und Armutsbekämpfung

Auftraggeber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit u. Entwicklung
Land
Sambia
Dauer
Partner
Ministry of Justice

Ausgangssituation

Sambia ist ein politisch relativ stabiles Land. Seit der Einführung des Mehrparteiensystems 1991 verliefen die Regierungswechsel in Folge von Wahlen weitestgehend friedlich. Im Zuge der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen 2016 kam es jedoch zu Einschränkungen der Versammlungs-, Meinungs- und Pressefreiheit, was vor allem Auswirkungen auf den Handlungsspielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen (ZGO) hatte sowie die Möglichkeiten eines fairen Wahlkampfes einschränkte. Das politische System ist insgesamt gekennzeichnet durch eine dominante Exekutive und ein relativ schwaches Parlament. Gesetze sind meist noch nicht an die im Januar 2016 verabschiedete überarbeitete Verfassung angepasst. Die Unabhängigkeit der Justiz ist durch die Verfassung zwar weiterhin garantiert, in der Praxis jedoch kaum gewährleistet. Wie sehr die Judikative zunehmend unter Druck gerät, zeigt sich im jüngsten Entwurf zur Verfassungsänderung. In diesem werden die Grenzen zwischen Exekutive, Legislative und Judikative weiter aufgeweicht und die Unabhängigkeit der Richter faktisch aufgehoben. Der Zugang zum Justizsystem ist für weite Teil der Bevölkerung stark eingeschränkt. Sambia zeichnet sich durch eine lebendige und vielfältige Zivilgesellschaft aus, die sich in nationalen Governance Reformen engagiert. Das Verhältnis zwischen staatlichen Institutionen und zivilgesellschaftlichen Advocacy-Organisationen ist jedoch stark angespannt. Dies betrifft vor allem sensible Themenbereiche wie Transparenz und Rechenschaftslegung gegenüber der Bevölkerung. Entsprechend sind die Möglichkeiten sambischer zivilgesellschaftlicher Akteure, rechtliche und politische Teilhabe sowie Transparenz und Rechenschaft staatlicher Institutionen einzufordern, eingeschränkt.

Ziel

Die Möglichkeiten sambischer zivilgesellschaftlicher Akteure, rechtliche und politische Teilhabe sowie Transparenz und Rechenschaft staatlicher Institutionen einzufordern, sind verbessert.

Vorgehensweise

Das Vorhaben zielt darauf ab, die Möglichkeiten sambischer zivilgesellschaftlicher Akteure zu verbessern, rechtliche und politische Teilhabe sowie Transparenz und Rechenschaft staatlicher Institutionen einzufordern. Zivilgesellschaftliche Organisationen auf nationaler und lokaler Ebene nehmen damit die Rolle von Vermittlern zwischen staatlichen Akteuren und der Bevölkerung ein. Zum einen vertreten sie die Anliegen der Bevölkerung in staatlichen Politik- und Gesetzesformulierungsprozessen und kontrollieren deren Umsetzung. Zum anderen haben sie die Aufgabe, die Bevölkerung, insbesondere vulnerable Bevölkerungsteile, über politische Diskussionen, ihre Bürger- und Menschenrechte und Zugangsrechte zu Justiz zu informieren und zu beraten. Dadurch tragen sie zur politischen Willensbildung bei. Das Vorhaben leistet damit einen Beitrag dazu, dass die sambische Bevölkerung wirkungsvoll Transparenz, Rechenschaftspflicht und Armutsorientierung staatlicher Institutionen einfordern kann und der Zugang zur Justiz insbesondere für ärmere Bürgerinnen und Bürger verbessert wird. Perspektivisch trägt dies dazu bei, dass staatliche Akteure ihr Regierungs- und Verwaltungshandeln transparenter, effizienter und partizipativer ausrichten.

Da insbesondere Frauen häufig bei Partizipationsmöglichkeiten und Zugang zur Justiz benachteiligt sind, berät das Vorhaben im Rahmen der Begleitung von Gesetzes- und Politikformulierung sowie deren Umsetzung zu Gender Mainstreaming. Dies beinhaltet sowohl die entsprechende Sensibilisierung staatlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure als auch die gezielte Beratung von ZGOs/ZGO-Netzwerken, entsprechende staatliche Prozesse mit Blick auf die Gleichstellung der Geschlechter kritisch zu begleiten. Maßnahmen im Bereich des Zugangs zu digitalen Medien im Rahmen von Bürgerjournalismus sind speziell auf das Empowerment von Mädchen und Frauen, insbesondere auch im ländlichen Raum, zugeschnitten. Mit Blick auf die Partizipationsmöglichkeiten armer Bevölkerungsteile werden sowohl nationale als auch lokale ZGOs/ZGO-Netzwerke unterstützt, die sich für die Rechte armer Bevölkerungsgruppen einsetzen und diesen Zugang zu staatlichen Entscheidungsprozessen und Zugang zur Justiz ermöglichen. Da die Handlungsspielräume für zivilgesellschaftliche Akteure in Sambia zuletzt schwieriger geworden sind, berät das Vorhaben stets unter Anwendung des Do no harm-Ansatzes und fördert einen rechtebasierten Advocacy-Ansatz der ZGOs/ZGO-Netzwerke. Auch die ZGOs/ZGO-Netzwerke selbst werden zum Do no harm-Ansatz geschult. Die Menschenrechtssituation wird kontinuierlich gemonitored und die Beratung kontextsensibel gestaltet.

Das Vorhaben verfolgt einen Mehrebenenansatz, indem es sowohl auf nationaler als auch auf sub-nationaler Ebene konstruktive Staats-Gesellschafts-Beziehungen und Zugang zur Justiz fördert.

Das Vorhaben wird in fünf Handlungsfeldern umgesetzt: (1) Kapazitätsstärkung ausgewählter Ministerien, ZGO am politischen Reformprozess zu beteiligen, (2) Kapazitätsstärkung ausgewählter ZGO, sich am politischen Willensbildungsprozess zu beteiligen, (3) Befähigung lokaler ZGO, Transparenz und Rechenschaft einzufordern, (4) Befähigung von ZGO, außergerichtliche Rechtsberatung anzubieten, (5) Verbesserung der politischen und gesellschaftlichen Teilhabe von Frauen und Mädchen mittels digitaler Medien.

Wirkungen

Trotz schwieriger Rahmenbedingungen hat sich die Teilhabe von ZGOs an Politik- und Gesetzesformulierungsprozessen verbessert, z.B. erfolgte die Erarbeitung der NGO Policy im Zuge eines konstruktiven Dialogs zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Im Rahmen der Diskussionen um den Rückzug Sambias aus dem International Criminal Court hat die Unterstützung des Vorhabens über die nationale ZGO Southern African Center for Constructive Resolution of Disputes (SACCORD) zu einer breiten Information der Bevölkerung über die Konsequenzen und schließlich zur Ablehnung des Austritts in einem Referendum geführt. Effektiv eingebracht haben sich ZGO auch bei der Entwicklung der Legal Aid Policy und in der Planungs- und Haushaltspolitik. Auf Provinz- und Distriktebene haben der regelmäßige Austausch zwischen den fünf Strafrechtsinstitutionen und ZGO im Rahmen der Initiativen für Kooperation, Kommunikation und Koordination (Cooperation, Communication and Coordination Initiatives, CCCI) zur Verbesserung des Verhältnisses zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren geführt und die Fallabwicklung an Amtsgerichten verbessert. Mit dem Ziel der Formalisierung des Rechtshilfesektors, wurde ein drei-stufiges Ausbildungsprogramm eingeführt und umgesetzt. Durch die Verabschiedung der Rechtshilfepolitik wurden außergerichtliche Rechtsberater (paralegals) erstmalig offiziell anerkannt und die Reichweite der Rechtshilfe damit stark ausgeweitet.

 
Weitere Projektinformationen

CRS-Schlüssel
15150

Kombifinanzierung
  • Irish Aid, Departm. of Foreign Affairs and Trade, Dublin (677,17 Tsd. €)
  • Europäische Union (EU) (8,50 Mio. €)
Entwicklungspolitische Kennungen

Hauptziel:

  • Demokratische und inklusive Regierungsführung

Signifikantes Nebenziel:

  • Gleichberechtigung der Geschlechter

Zuständige Organisationseinheit
1300 Südliches Afrika

Vorgänger-Projekt
2011.2112.8

Nachfolger-Projekt
2020.2097.2

Auftragsvolumen (aktuelles Projekt)
24.188.021 €

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