Ausgangsituation
Die formelle staatliche Justiz ist in Bangladesch für den ärmeren Bevölkerungsteil schwer zugänglich Bangladesch befindet sich auf Rang 129 von 139 Ländern in Bezug auf den Rechtszugang in zivilrechtlichen Streitigkeiten (World Justice Project). Ausgangspunkt ist der schlechte Zustand der Justiz in Bangladesch, der durch eine erhebliche Überlastung und daraus resultierend von überlangen Verfahrensdauern geprägt ist.
Die Situation wird noch dadurch verschärft, dass die Rate der an den Gerichten mit einer Verurteilung abgeschlossenen Fälle ist gleichzeitig sehr niedrig, bei einzelnen Gerichten sogar unter 1 % der Gesamtfälle. Dies zeigt, dass ein großer Teil der Fälle schon in einem früheren Stadium hätte abgewiesen oder an andere, außergerichtliche Streitlösungsmechanismen hätte verwiesen werden können. Diese Gesamtsituation führt dazu, dass die Streitparteien bei den staatlichen Gerichten mit einer langen Verfahrensdauer rechnen müssen. Dies hindert insbesondere ärmere Bevölkerungsgruppen daran, die staatlichen Gerichte bei Streitigkeiten überhaupt anzurufen. Das weitgehende Fehlen von Streitlösungsmechanismen, die zu frühzeitiger Lösung geringfügiger Streitigkeiten beitragen, hegt häufig Potenzial dafür, dass Bagatellfälle zu ernst zu nehmenden Konflikten eskalieren, welche unter die Zuständigkeit der Strafgerichte fallen. Dies führt zu einer unnötigen Anhäufung von Fällen bei Polizei, Gerichten und in Gefängnissen und einem entsprechenden Fallrückstand (bis 2020 ca. 3,7 Mio. Fälle). Diese Daten sowie die Lernerfahrungen aus dem TZ-Modul zur Justiz- und Gefängnisreform (PN 2016.2072.3) machen deutlich, dass der alleinige Ausbau staatlicher Rechtsprechungssysteme für keine nachhaltige Lösung sorgen würden, sondern es zusätzlicher Maßnahmen zur proaktiven Vermeidung von Fällen bedarf.
Dabei ist die Situation für Frauen und Mädchen besonders herausfordernd: Die menschenrechtliche Situation für Frauen ist insbesondere in ländlichen Gemeinden von den traditionell patriarchalisch geprägten sozioökonomischen Strukturen bestimmt. Auch das bangladeschische Justizsystem gilt als patriarchalisch dominiert. Schlichtungsverfahren durch konservative Dorfälteste sind in der Regel männlich dominiert und benachteiligen in den patriarchal geprägten Dorfgemeinschaften häufig Frauen und ihre Bedürfnisse. Der Zugang zu Recht ist somit v. a. für benachteiligte Bevölkerungsgruppen und Frauen erschwert, nicht zuletzt auch aufgrund von Korruption.
Ziel
Der Zugang zu Recht für arme und vulnerable Personen, insbesondere für Frauen, ist verbessert.
Vorgehengsweise
Das TZ-Modul ordnet sich in die BMZ-Länderstrategie zu Bangladesch (2016) und dort in den Schwerpunkt „Gute Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte" ein: Es fördert die Verbesserung des Rechtszugangs insbesondere für den weiblichen Teil der Bevölkerung. Dazu werden die Kapazitäten von Streitschlichter*innen auf lokaler Ebene zur Durchführung von gendersensiblen nicht-staatlichen (informellen) Streitschlichtungsmethoden gestärkt. Begleitend dazu werden die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen für die Durchführung von gendersensibler, nicht-staatlicher Streitschlichtung durch Beratung des MoLJPA (politischer Träger) und der staatlichen (formellen) Rechtshilfestellen in den geförderten Distrikten verbessert. Dadurch werden ebenso wie durch den Abbau des Rückstands in der Fallbearbeitung durch die Gerichte mittels verbessertem Fallmanagement die Hürden für den Zugang zu Recht und Justiz heruntergesetzt.