Ausgangssituation
Das dynamische Wachstum der peruanischen Wirtschaft hat dazu geführt, dass sozioökologische und interkulturelle Konflikte zunehmen. Sie treten vor allem im Zusammenhang mit dem Abbau natürlicher und mineralischer Rohstoffe auf, der zunehmend in indigenen Siedlungsgebieten erfolgt. Eine wesentliche Ursache der Konflikte liegt in der mangelnden Konsultierung und Einbeziehung der indigenen Bevölkerung bei der Vorbereitung und Umsetzung von Gesetzen und Verwaltungsentscheidungen, die sie unmittelbar betreffen – wie etwa die Konzessionsvergabe.
Etwa 25 bis 30 Prozent der peruanischen Bevölkerung bezeichnen sich als einem indigenen Volk angehörig. Die indigene Bevölkerung ist nach wie vor stark benachteiligt und überproportional von Armut betroffen.
Das Recht indigener Völker ihre Identität und Lebensweise bewahren zu können und vorher konsultiert zu werden, ist in der Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verankert, die Peru 1994 ratifiziert hat. Im September 2011 hat Peru ein Gesetz zur vorherigen Konsultierung indigener Völker verabschiedet. Aufgrund des konfliktträchtigen Themas erfolgt die Umsetzung des Konsultationsrechts nur in kleinen Schritten. Eine große Herausforderung ist es, die vielen anstehenden Konsultationsprozesse zu managen und zu beaufsichtigen, die Lernerfahrungen aufzuarbeiten und die Prozesse und Instrumente schrittweise zu verbessern.
Die peruanische Ombudsbehörde hat bei der Formulierung des Gesetzes eine zentrale Rolle gespielt. Sie soll nun, im Rahmen ihres von der Verfassung definierten Mandats, dafür sorgen, dass das Konsultationsrecht umgesetzt wird. Dazu gehört, die indigene Bevölkerung über ihre Rechte aufzuklären, die für die Durchführung verantwortlichen staatlichen Stellen zu überwachen, dass sie das Gesetz korrekt anwenden, sowie den Dialog zwischen potenziellen Konfliktparteien zu fördern. Bei dieser Aufgabe wird sie seit April 2012 im Auftrag des Auswärtigen Amtes (AA) von der GIZ beratend unterstützt.
Das Vizeministerium für Interkulturalität soll Behörden auf nationaler, regionaler oder kommunaler Ebene bei der Umsetzung des Gesetzes fachlich beraten und koordinieren. Es wird seit Juni 2013 von der GIZ dabei unterstützt, das notwendige institutionelle und fachliche Know-how auf zu bauen.
Ziel
Die peruanische Ombudsbehörde und das Vizeministerium für Interkulturalität haben im Rahmen ihrer jeweiligen Mandate dazu beigetragen, dass das Konsultationsrecht indigener Völker wirksam umgesetzt wird.
Vorgehensweise
Damit die Ombudsbehörde und das Vizeministerium für Interkulturalität das Konsultationsrecht professionell umsetzen können, unterstützt die GIZ sie dabei
die Informationsbasis und fachlichen Grundlagen für die Umsetzung des Konsultationsrechtes zu verbessern,
die internen Arbeitsabläufe der beiden Behörden zu verbessern,
Kommunikation und Fortbildungen für öffentliche Bedienstete und Repräsentanten indigener Völker durchzuführen;
die Prozesse zu überwachen,
erste Konsultationsverfahren zu begleiten und aufzubereiten,
andere Behörden fachlich zu orientieren.
Wirkungen
Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit wurden folgende Wirkungen erzielt:
Mit Unterstützung der GIZ konnte die Ombudsbehörde bei der Einführung und Durchführung des Konsultationsrechtes eine wichtige Führungsrolle übernehmen und den beteiligten Akteuren grundlegende Orientierungen geben. 2013 wurde durch eine internationale Konferenz das Thema nicht nur auf nationaler Ebene weiter verbreitet, sondern auch auf die internationale Agenda gehoben.
Mithilfe einer neu entwickelten Methode, bei der die administrativen und legislativen Maßnahmen, die konsultiert werden müssen, identifiziert wurden, herrscht jetzt mehr Klarheit über den Ablauf der Konsultationsprozesse.
Für die verantwortlichen Akteure wurden Strategien zu deren institutionellen Stärkung entwickelt und befinden sich derzeit in der Umsetzung.
Mehr als 500 Repräsentanten indigener Völker und 500 öffentlich Bedienstete haben in Präsenzkursen oder in einem im Rahmen des Projektes entwickelten autodidaktischen, von der Ombudsbehörde zertifizierten Online-Kurses, ihre Kenntnisse über das Thema Konsultationsrecht erweitert
Mithilfe eines Monitoringsystems überwacht die Ombudsbehörde die laufenden Konsultationsprozesse.
Acht Konsultationsprozesse wurden erfolgreich durchgeführt, davon drei aufgearbeitet und verbreitet.
Das Vizeministerium für Interkulturalität konnte seine federführende Rolle ausbauen, die Konsultationsprozesse fachlich vorzubereiten, zu begleiten und nachzuhalten. Eine auf die indigenen Völker zugeschnittene Kommunikationsstrategie, die beispielsweise Radiospots anstelle von schriftlicher Information bereithielt, hat die Beziehung des Vizeministeriums zu den verschiedenen Akteuren erheblich verbessert.
18 Konsultationsprozesse werden derzeit durchgeführt, damit hat sich der Konsultationsprozess eingespielt und gefestigt.
Seit Konsultationen eingeführt wurden, waren im Erdölsektor, bis auf eine Ausnahme, keine größeren Konflikte zu verzeichnen.