2011.9205.3

Unterstützung des kolumbianischen Staates bei der Prävention der Rekrutierung von Kindersoldaten

Auftraggeber
Auswärtiges Amt
Land
Kolumbien
Dauer
Partner
Amt des Vizepräsidenten

Ausgangssituation

Seit mehr als fünf Jahrzehnten tragen in Kolumbien staatliche Akteure, paramilitärische Einheiten und verschiedene Guerillagruppen einen bewaffneten Konflikt aus. Nach staatlichen Angaben sind gegenwärtig auch zwischen 11.000 und 14.000 minderjährige Jungen und Mädchen daran beteiligt. Als Hauptverantwortliche der illegalen Rekrutierungen gelten die verschiedenen bewaffneten Gruppen sowie die wiederbewaffneten Nachfolgeorganisationen der Paramilitärs und die organisierte Kriminalität.

Kinder und Jugendliche vulnerabler Bevölkerungsgruppen, wie Indigene und Afrokolumbianer, sind von den Rekrutierungen besonders betroffen. Im internationalen Vergleich haben Mädchen und Frauen in Kolumbien einen relativ hohen Anteil an den illegalen bewaffneten Gruppen.

Etwa 85 Prozent der illegal rekrutierten Kinder und Jugendlichen gehen nach Angaben des kolumbianischen Außenministeriums freiwillig zu den bewaffneten Akteuren. Hauptgründe sind familiäre Gewalt, sexueller Missbrauch, vor allem von Mädchen, sowie mangelnde berufliche und ökonomische Perspektiven. Die drohende Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen ist einer der Gründe, warum ganze Familien versuchen, ihre Kinder dem Zugriff der bewaffneten Akteure durch Flucht zu entziehen. Kolumbien hat deshalb im internationalen Vergleich die zweithöchste Anzahl an Binnenflüchtlingen.

In Kolumbien gibt es einen normativen Rahmen zu Achtung, Schutz und Gewährleistung der Rechte von Kindern und Jugendlichen, speziell angesichts des bewaffneten Konflikts. Trotzdem ist die Rekrutierung Minderjähriger weiterhin verbreitete, systematische Praxis.

Seit dem Beitritt Kolumbiens zur UN-Kinderrechtskonvention und dem Erlass des nationalen Gesetzes 12/1991, das deren Umsetzung festschreibt, hat eine breite legislative Entwicklung begonnen. 2006 trat das Gesetz für Kinder und Jugendliche (Código de Infancia y Adolescencia) in Kraft, das auch die besondere Situation von Kindern in bewaffneten Konflikten betrifft.

2007 gründete die kolumbianischen Regierung eine „Sektorübergreifende Kommission zur Prävention der Rekrutierung und Benutzung von Kindern und Jugendlichen durch illegal bewaffnete Gruppen". Sie untersteht direkt dem Vizepräsidenten, der sie auch steuert. Die Kommission hat die Aufgabe, alle zu diesem Thema tätigen Institutionen zu koordinieren, Vorschläge zur Prävention zu machen und die Umsetzung zu begleiten.

Ziel

Staatliche und nichtstaatliche Institutionen wenden verbesserte Präventionsmaßnahmen gegen die Rekrutierung von Minderjährigen an, unter besonderer Berücksichtigung vulnerabler Bevölkerungsgruppen.

Vorgehensweise

Im Auftrag des Auswärtigen Amtes (AA) berät die GIZ die Kommission zur Prävention der Rekrutierung und Benutzung von Kindern und Jugendlichen sowie ausgewählte zivilgesellschaftliche Organisationen.

Methodisch verbindet das Projekt Maßnahmen der Opferprävention mit Maßnahmen der Täterprävention auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, um ein möglichst ganzheitliches Vorgehen zu gewährleisten. Staatliche Behörden und die Zivilgesellschaft werden gleichermaßen in die Umsetzung von Maßnahmen einbezogen; gezielt werden Dialogprozesse zwischen ihnen gefördert. Weiterhin werden die Zielgruppen und ihr Umfeld für Gefahren und Konsequenzen illegaler Rekrutierung sensibilisiert sowie alternative Handlungsmöglichkeiten und differenzierte Vermeidungsstrategien vermittelt.

In Kooperation mit dem kolumbianischen Justizsektor, Staatsanwaltschaften, Richterschaft wird darüber hinaus eine verbesserte strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung der Verantwortlichen angestrebt, um potenzielle Täter abzuschrecken und der Straflosigkeit entgegenzuwirken.

Die Maßnahmen stärken die Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteuren an Runden Tischen auf allen Ebenen. Ihre Fähigkeit werden gestärkt, Präventionsstrategien miteinander effektiv ein- und umzusetzen. Auf diese Weise wird eine Konsolidierung des Rechtsstaates unterstützt. Darüber hinaus wird zur Einhaltung der Menschenrechte und zur Umsetzung nationaler Gesetze und internationaler Abkommen beigetragen, besonders im Hinblick auf Kinder- und Jugendrechte.

Das in der Projektregion erprobte Modell kann später auf andere Regionen übertragen werden. Einerseits trägt es so dazu bei, die Rekrutierung von Kindern für bewaffnete Konflikte auch außerhalb der Projektregion zu verhindern. Andererseits unterstreicht die strafrechtliche Beschäftigung mit dem Thema die Bedeutung internationaler Normen wie dem Humanitären Völkerrecht.

Das Vorhaben ermöglicht den Kindern und Jugendlichen in Kolumbien eine altersgerechte Entwicklung, jenseits des herrschenden Konflikts. Durch die Bearbeitung von Konfliktfolgen sowie die Prävention der Fortführung des Konflikts ist das Vorhaben ein wichtiger Baustein der Friedensförderung. 
Weitere Projektinformationen

CRS-Schlüssel
15261

Entwicklungspolitische Kennungen

Signifikantes Nebenziel:

  • Gleichberechtigung der Geschlechter

Zuständige Organisationseinheit
2C00 Lateinamerika, Karibik

Auftragsvolumen (aktuelles Projekt)
1.960.109 €

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