Antikorruption

Als gemeinnütziges Bundesunternehmen steht die GIZ im Fokus der Öffentlichkeit und ist in hohem Maße für die von ihr verwendeten Mittel rechenschaftspflichtig. Der verantwortungsvolle Einsatz insbesondere von Steuergeldern hat deshalb für die GIZ höchste Priorität. Machtmissbrauch und Einflussnahme zu privatem Nutzen gilt es zu verhindern, vor allem Bestechung und Bestechlichkeit, Unterschlagung, Veruntreuung, Erpressung oder Betrug. 

Unser Antikorruptionsmanagement umfasst alle Aktivitäten, um gegen Korruption anzugehen. Es ist ein wesentlicher Teil des Compliance Management Systems und bildet die Grundlage für den Einsatz der GIZ gegen Korruption. Dazu gehört auch, dass die GIZ eine Null-Toleranz-Politik bei Korruptionsfällen verfolgt. Der unternehmensweite, für alle Beschäftigten verbindliche Rahmen ist in unserer Policy zur Korruptionsbekämpfung zusammengefasst. Alle Beschäftigten sind verpflichtet, diese Policy und alle einschlägigen Gesetze gegen Korruption zu befolgen. Zudem verpflichten sie sich mit ihrem Arbeitsvertrag, die Grundsätze integren Verhaltens einzuhalten, die konkrete Verhaltensvorgaben in Bezug auf Korruption und Interessenkonflikte machen. 

Die GIZ verlangt auch von allen Dritten, die in ihrem Auftrag Dienstleistungen erbringen und mit denen sie kooperiert, dass sie alle einschlägigen Gesetze gegen Korruption einhalten.