Ausgangssituation
Indigene Völker haben neben den universalen Menschenrechten einen Anspruch auf indigene Rechte. Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hat im Jahr 1989 ein „Übereinkommen über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern“ („Übereinkommen 169“) getroffen. Darin sind unter anderem weitreichende Kollektivrechte wie kulturelle und Territorialrechte, das Recht auf freie, vorherige und informierte Zustimmung bei sie betreffenden Politiken und Programmen und letztlich das Recht auf Selbstbestimmung verankert. Diese Rechte sind im Jahr 2007 mit der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker noch vertieft und erweitert worden.
Die ILO-Konvention 169 wurde zwar von fast allen lateinamerikanischen Ländern ratifiziert, ihre Inhalte wurden teilweise auch in den neuen Verfassungen verankert, ihre systematische Umsetzung stellt viele Länder aber noch vor große Herausforderungen. Es gibt Fortschritte in der rechtlichen Anerkennung indigener Territorien, doch die Umsetzung der staatlichen Unterstützung für die indigene Selbstverwaltung kommt nur schleppend voran.
Auch in Bezug auf die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen stehen indigene Territorien unter starkem Druck, da die Staaten der Nutzung von Bodenschätzen Priorität einräumen und mögliche negative Folgen für die Umwelt und die kulturelle Vielfalt nicht berücksichtigen. Die betroffenen indigenen Völker haben oftmals wenige Vorteile von den Bodenschätzen. Zu Konflikten zwischen indigenen Gemeinschaften, Privatunternehmen und öffentlichen Trägern kann es insbesondere dann kommen, wenn der Staat sich die Erteilung von strategischen Konzessionen vorbehält, ohne die Einwände der indigenen Gruppen zu berücksichtigen und ohne die Beteiligung indigener Gruppen an Gewinnen abzustimmen.
Den großen Herausforderungen begegnen die Staaten noch zu selten mit eigenen Politikansätzen und ausreichend spezialisierten Institutionen.
Ziel
Die Grundlagen für Achtung, Schutz und Gewährleistung der Rechte indigener Völker, vor allem ihrer Territorialrechte, sind verbessert.