Gerechter Vorteilsausgleich bei der Nutzung biologischer Vielfalt

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Gerechter Vorteilsausgleich bei der Nutzung biologischer Vielfalt
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Mexiko
Partner: Nationale Kommission für Wissen und Nutzung der Biodiversität (CONABIO)
Gesamtlaufzeit: 2013 bis 2017

ABS Bienenzucht: Mit Hilfe der Zucht von Bienen ist es der Be-völkerung möglich, Honig zu verkaufen und die Biodiversität zu erhalten. Foto: GIZ

Ausgangssituation

Mexiko gehört zu den Ländern mit der größten biologischen und kulturellen Vielfalt der Welt. Das Land ist Unterzeichner des Nagoya-Protokolls und hat es als eines der ersten Staaten im Mai 2012 ratifiziert. Das Nagoya-Protokoll ist ein 2010 auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Biodiversitätskonvention beschlossenes internationales Umweltabkommen. Es schafft einen völkerrechtlichen Rahmen für den Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechtem Vorteilsausgleich. Auf der Basis gegenseitiger Zustimmung soll ein Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen der Ursprungsländer genetischer Ressourcen und derjenigen Länder erfolgen, in denen die genetischen Ressourcen genutzt werden.

Ziel

Staatliche Institutionen, indigene Gemeinschaften, die Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Privatwirtschaft wenden Normen und Richtlinien für eine ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der biologischen Vielfalt ergebenden Vorteile an. Anreize zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt sind geschaffen.

Vorgehensweise

Das Projektteam gemeinsam mit der nationalen Kommission für Wissen und Nutzung der Biodiversität und dem mexikanischen Umweltministerium informieren und schulen indigene Gemeinschaften, Gruppen der Zivilgesellschaft, akademische Kreise, Regierungsinstitutionen und Unternehmen zu dem Thema. Das Projekt hat verschiedene Austausch- und Schulungsveranstaltungen über die Regelung des Zugangs zu genetischen Ressourcen und den gerechten Vorteilsausgleich für Mitarbeitende der Nationalen Kommission für Naturschutzgebiete, des Umweltministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Viehzucht, ländliche Entwicklung und Ernährung sowie des Mexikanischen Instituts für geistiges Eigentum durchgeführt. Des Weiteren wurden Foren zum Austausch über gemeinschaftliche Formen der Erhaltung der biologischen Vielfalt in lokalen Gemeinschaften der mexikanischen Bundesstaaten Oaxaca und Chiapas sowie der Halbinsel Yucatán organisiert.

Darüber hinaus werden Erfahrungen und gewonnene Erkenntnisse auf dem Gebiet der Steuerung und Kontrolle von Biodiversität in Mexiko und in anderen Ländern genutzt und ausgetauscht. Mit diesem Input entwickeln die Projektpartner Vorschläge und Alternativen, um die Steuerung und Kontrolle von Biodiversität zu verbessern. Diese Vorschläge und Alternativen erproben die Partner in Pilotprojekten in verschiedenen Regionen Mexikos.

Konkrete Anreize zur Erhaltung der Biodiversität an Ort und Stelle zu entwickeln, ist weltweit eine Herausforderung. Das Projekt untersucht Möglichkeiten, wie der Vorteilsausgleich in die unterschiedlichen Schutzformen integriert werden kann. Dabei werden die Erfahrungen und das traditionelle Wissen von lokalen Gemeinschaften und indigenen Völkern über die Erhaltung biologischer Ressourcen berücksichtigt; die besten Praktiken werden dokumentiert und systematisiert.

Der gerechte Vorteilsausgleich ist ein wesentliches Element, um Anreize zur nachhaltigen Nutzung und Erhaltung der biologischen Vielfalt zu geben. Das Projektteam unterstützt mexikanische Betriebe, Wertschöpfungsketten für pflanzliche, natürlich vorkommende, Produkte aufzubauen. Dazu arbeitet es mit Verbänden lokaler und regionaler Hersteller und der Privatwirtschaft zusammen. Es berät alle Zielgruppen dazu, wie sie traditionelles Wissen nutzen, die biologische Vielfalt erhalten und davon profitieren können. Dazu untersucht das Vorhaben die Möglichkeiten, Herkunftsbezeichnungen zur Vermarktung oder kollektive Marken einzuführen.

Indigene Frauengruppe © GIZ

Wirkungen

Das Projektteam hat Materialien erstellt, die erläutern, wie sich Prinzipien des gerechten Vorteilsausgleichs in Wertschöpfungsketten, die infolge der nachhaltigen Nutzung und der Handhabung von biologischen Ressourcen entstehen, integrieren lassen. Zusätzlich wurde eine Befragung von mexikanischen Verbrauchern durchgeführt. Die Daten speiste das Projekt in das Biodiversitätsbarometer 2015 der Union for Ethical BioTrade (UEBT) ein. UEBT ist ein Standard für die Beschaffung und Nutzung von Rohstoffen, bei der die lokale Biodiversität und die biologische Vielfalt gefördert werden. Die Ergebnisse können die Projektpartner in nationalen Kampagnen zur Bewusstseinsbildung verwenden.