Knowledge for Nutrition (K4N) - Ernährung sichern

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Knowledge for Nutrition (K4N)
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Kofinanziert von: Europäische Union (EU)
Land: global
Politischer Träger: BMZ, Europäische Kommission
Gesamtlaufzeit: 2019 bis 2024

Ausgangsituation

Die Weltgemeinschaft steht vor der großen Herausforderung, im Sinne der Nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs) – insbesondere des Nachhaltigkeitsziels 2 (SDG2) – alle Formen der Fehlernährung (Unter- und Überernährung sowie Mikronährstoffmangel) zu beenden. Trotz erheblicher Fortschritte steigen die Zahlen der Unterernährung seit dem Jahr 2015 wieder an. Gleichzeitig sind 1,6 Milliarden Menschen von Überernährung (Übergewicht, Adipositas) betroffen. Sowohl Unter- als auch Überernährung gehen meist mit einem Mangel an Mikronährstoffen, wie beispielsweise Eisen oder Vitamin A, einher. Das betrifft weltweit etwa zwei Milliarden Menschen. In den meisten Ländern gibt es mindestens zwei verschiedene Formen der Fehlernährung. dem sogenannten double burden of malnutrition. 

Einem großen Teil der Weltbevölkerung fehlt es darüber hinaus an den grundsätzlichen Voraussetzungen, um Nahrungsmittel angemessen verwerten zu können (Basishygiene, sauberes Trinkwasser und Basisgesundheitsversorgung). 

Fehlernährung stellt die internationale Gemeinschaft vor große Herausforderungen. Nachdem der Fokus globaler Ernährungssicherung jahrelang auf der ausreichenden Menge der Nahrung lag, sind in den vergangenen Jahren die Ernährungsprobleme im Sinne der Bekämpfung aller Formen der Fehlernährung stärker in den Vordergrund gerückt. 

Ausreichende und qualitativ gute Nahrung ist ein Menschenrecht und die Agenda 2030 mit dem SDG 2 stellt hierzu den globalen Referenzrahmen dar. Unter der deutschen G7-Präsidentschaft 2015 haben sich die G7-Staaten verpflichtet, bis 2030 500 Millionen Menschen aus Hunger und Mangelernährung zu befreien. Darüber hinaus hat sich die Europäische Kommission zum Ziel gesetzt, bis 2025 die Anzahl der Kinder mit chronischer Unterernährung um mindestens sieben Millionen zu reduzieren. Zudem will sie 3,5 Milliarden Euro zur Verbesserung der Ernährungssituation in Entwicklungsländern bereitstellen. 

Die internationale Gemeinschaft hat die Notwendigkeiten erkannt, global koordiniert vorzugehen. Die Komplexität des Themas erschwert es, aus Evidenzen Ansätze und Strategien abzuleiten und diese zur Gestaltung von Empfehlungen zur Verbesserung der Wirksamkeit von Programmen und Politiken heranzuziehen. Der zentrale Fokus des Programms  Knowledge for Nutrition (K4N) liegt auf der Fragestellung, wie Programme und Politiken des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der Europäischen Kommission verstärkt auf Grundlage von wirksamen Ansätzen und evidenzbasierten Strategien aufbauen können.

Ziel

Ernährungsrelevante Programme und Politiken des BMZ und der Europäischen Kommission beruhen verstärkt auf evidenzbasierten Ansätzen und Strategien und verfügen über hierzu benötigte Kompetenzen.

Vorgehensweise

Das BMZ und die Europäischen Kommission stehen als politische Entscheidungsträger der deutschen und europäischen Entwicklungszusammenarbeit im Zentrum der Beratung und der Kompetenzentwicklung. Das Programm wird durch die Europäische Kommission kofinanziert.

Das Programm hat zwei zentrale Handlungsfelder. Handlungsfeld 1 arbeitet schwerpunktmäßig daran, die Wirksamkeit von ernährungsrelevanten Programmen und Politiken zu erhöhen und ist vorwiegend an den Bedarfen des BMZ ausgerichtet. Evidenzbasierte Aussagen zur Wirksamkeit solcher Programme und Politiken werden identifiziert, um daraus Politik- und Programmempfehlungen abzuleiten. Darüber hinaus werden die gesammelten Auswertungen zur Weiterentwicklung von Standards zur Generierung von Wirkungsaussagen genutzt.

Handlungsfeld 2 dient der Kompetenzentwicklung und Beratung zur Ernährungssicherheit. Unter dem Titel Capacity for Nutrition (C4N) werden die Europäische Kommission, die EU-Delegationen und deren Partnerinstitutionen zur Wirksamkeit von Programmen und Politiken im Bereich Ernährung beraten. Zudem werden die dazu notwendigen Kompetenzen gefördert und fachliche Beratungsleistungen zum Thema Ernährung zur Verfügung gestellt. 

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