Hilfe bei der Programmgestaltung des Instruments der Heranführungshilfe

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Support to IPA Programming, Trainings and Project Preparation – Project Preparation Facility (PPF7)
Auftraggeber: Finanzministerium – Abteilung für die Vergabe und Finanzierung von mit EU-Mitteln geförderten Programmen (CFCU)
Finanzierer: Europäische Union
Land: Serbien
Partner: Italien: Louis Berger, EPCCO
Politischer Träger: Ministry for European Integration (MEI)
Gesamtlaufzeit: 2017 bis 2020

Ausgangssituation

Die vollständige Verordnung zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA) II ist am 16. März 2014, rückwirkend zum Januar 2014, in Kraft getreten. Die konkreten Ziele des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) betreffen fünf zentrale Politikbereiche, die für die IPA-Empfängerländer von Bedeutung sind, und zwar unabhängig davon, in welcher Phase des Beitrittsprozesses sie sich befinden:

  • Reformen zur Vorbereitung auf die EU-Mitgliedschaft und der damit verbundene Institutionen- und Kapazitätsaufbau; 
  • sozioökonomische und regionale Entwicklung; 
  • Beschäftigung, Sozialpolitik, Bildung, Förderung der Geschlechtergleichstellung und Entwicklung der Humanressourcen; 
  • Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; 
  • regionale und territoriale Zusammenarbeit.

Im Rahmen des Indikativen Strategiepapiers für Serbien für den Zeitraum 2014 bis 2020 planen die Europäische Kommission und der Nationalen IPA-Koordinator die Hilfen gemeinsam. Der Nationale IPA-Koordinator und seine Mitarbeiter bilden eine Schnittstelle zwischen den Dienststellen der Europäischen Kommission und den nationalen Ministerien, die die eigentlichen Begünstigten der Projekte sind. In den entsprechenden Institutionen der Sektoren wurden IPA-Einheiten gebildet. Zu den Aufgaben des Personals gehören die Vorbereitung von Projektvorschlägen für ihre jeweiligen Sektorbereiche und die spätere Durchführung von genehmigten Projekten. Ziel dieses Projekts ist es, die Ausarbeitung von Dokumenten für die Planung der Entwicklungshilfe für Serbien zu unterstützen sowie bei der Programmplanung für Heranführungshilfen und der Vorbereitung von konkreten Infrastrukturprojekten bis zur Ausschreibungsreife zu helfen, um die Aufnahmekapazitäten des Landes insgesamt zu verbessern.

Im Oktober 2015 machte die DG NEAR in einem Schreiben an die Nationalen IPA-Koordinatoren deutlich, welche besonders wichtigen Elemente bei der Priorisierung für die Inanspruchnahme der Heranführungshilfe berücksichtigt werden sollten. Zusammengefasst ging es um Folgendes:

  • Die IPA-II-Aktionsprogramme sollten auf eine begrenzte Anzahl an Sektoren ausgerichtet sein, und auf diese würde sich die verfügbare Heranführungshilfe konzentrieren. Zum Konzentrationsprinzip gehört, dass die im Indikativen Strategiepapier zugewiesenen IPA-II-Mittel nur dann freigegeben werden, wenn der jeweilige Finanzierungsbedarf anhand messbarer Ergebnisse nachgewiesen werden kann.
  • Die indirekte Mittelbewirtschaftung ist damit nicht mehr die zentrale oder bevorzugte Umsetzungsmethode. In dieser Änderung spiegelt sich die Überzeugung wider – die auch auf Erkenntnisse aus dem IPA-I-Programm zurückgeht –, dass es wenig bringt, den Beitrittsländern in einem zu frühen Stadium des Beitrittsprozesses die Verwaltung von IPA-Mitteln zu übertragen, die relativ komplexen Regeln unterliegt.
  • Eine erste Analyse der Unterlagen für die Sektorprogrammplanung hat ergeben, dass Sektorreformverträge ein mögliches Instrument zur Unterstützung bei der Durchführung der laufenden, auf den Beitritt ausgerichteten Reformen darstellen könnten, und die serbischen Institutionen wurden aufgefordert, im Rahmen der IPA-Aktionsprogramme 2015 und 2016 sowie der folgenden Jahre diese Modalität zu nutzen.

Auf technischer Ebene forderte die DG NEAR, dass die IPA-II-Planungs- und Programmplanungsdokumente zunehmend auf messbaren Ergebnisindikatoren beruhen, so dass sich die Ergebnisse und Auswirkungen der Heranführungshilfe nachweisen lassen.

Ziel

Verstärkte Unterstützung bei der Planung und Vorbereitung des strategischen und politischen Rahmens für die Heranführungs-/Beitrittshilfen und bessere Entwicklung ausschreibungsreifer Projekte mit einer vollständigen Projektdokumentation gemäß den EU-Vorschriften für Programmplanung und Vergabe.

Vorgehensweise

Der für die Durchführung dieses Projekts gewählte Ansatz beruht auf dem EU-Sektoransatz mit einer stärker strategisch ausgerichteten Entwicklungsperspektive als bei früheren Projekten zur Programmunterstützung. Ein zentraler Punkt ist die generelle Planung von Dokumenten und die Koordinierung der Auslandshilfe. Sowohl das Dokument zur langfristigen strategischen Planung der Auslandshilfe als auch die Programmplanung der IPA-Mittel für die Jahre 2018, 2019 und 2020 beruhen dabei auf detaillierten Sektoranalysen. Das IPA-Programm für diese Jahre ist insgesamt mit rund 600 Mio. Euro ausgestattet.

Der Kapazitätsaufbau beruht auf einem Learning-by-doing-Ansatz in Bezug auf das Ministerium für Europäische Integration (MEI) und die verschiedenen, am Programmplanungsprozess beteiligten Fachministerien. Zur Gewährleistung eines effektiven Wissenstransfers wird jedem Sektorexperten des MEI ein Sektorexperte aus dem Fachunterstützungsteam zur Seite gestellt, damit dieser ihn bzw. sie in der täglichen Arbeit unterstützt und bei der Bearbeitung der in der Programmplanung vorgesehenen Aufgaben ein Vertrauensverhältnis aufbaut. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Vorbereitung von Infrastrukturprojekten. Dabei wird das MEI bei der Entwicklung von Methoden zur Projektfindung und Priorisierung sowie bei der Programmplanung und der Erstellung einer detaillierten Projektdokumentation für zwei große Infrastrukturprojekte bis zur vollständigen Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen unterstützt.

Wirkungen

1. Ergebnis: Unterstützung bei der Ausarbeitung der Unterlagen für die strategische Planung und Programmplanung in Bezug auf EU-Hilfen, die den Nationalen IPA-Koordinatoren und den entsprechenden nationalen Institutionen/Organisationen zur Verfügung gestellt werden 

  • Das Dokument „Auslandshilfebedarf der Republik Serbien 2019-2025“ wurde entworfen;
  • die Unterlagen für die Aktionsprogramme und Sektorreformverträge für IPA 2018, IPA 2019 und IPA 2020 wurden erstellt (der Gesamtwert der vorbereiteten Projekte liegt bei rund 600 Mio. EUR);
  • verschiedene Strategiepapiere in Bezug auf die Verwaltung der EU-Mittel wurden erstellt;
  • ein Programm zum Kapazitätsaufbau wurde entwickelt;
  • eine Reihe von Schulungsmodulen und Programme zur Ausbildung von Schulungsleitern wurden durchgeführt.

2. Ergebnis: Verschiedene Infrastrukturprojekte, die im Rahmen von IPA II finanziert werden sollen, wurden gemäß den serbischen Rechtsvorschriften und den EU-Standards und -Normen vorbereitet und sind umsetzungsreif.

  • Erstellung der technischen Projektdokumentation für zwei Infrastrukturprojekte gemäß dem serbischen Planungs- und Baurecht und den EU-Standards.

Weitere Informationen