Ausgangssituation
Ruanda hat Fortschritte bei guter Regierungsführung und Menschenrechten erzielt. Das Land ist jedoch weiterhin herausgefordert, die Rechte schutzbedürftiger Gruppen umzusetzen. Dazu zählen Frauen, Jugendliche, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit dem Humanes Immundefizienz-Virus (HIV), die ländliche Bevölkerung, Inhaftierte sowie lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter*, queere und asexuelle (LSBTIQA+) Personen.
Viele zivilgesellschaftlichen Organisationen (ZGO) in Ruanda setzen sich dafür ein, die Rechte zu fördern und zu vertreten. Sie stoßen jedoch an institutionelle und personelle Grenzen.
Ziel
Die Fähigkeiten von ZGO sind ausgebaut, sodass sie die Rechte schutzbedürftiger Gruppen in Ruanda effektiv fördern und durchsetzen können. Die Rechte der Gruppen sind somit umfassend geschützt und ihre Interessen erfolgreich vertreten.
Vorgehensweise
Das Vorhaben unterstützt das zivilgesellschaftliche Engagement, um Menschenrechte besser zu verwirklichen. Es trägt so auch dazu bei, Armut zu reduzieren. Es umfasst drei Bereiche:
Kompetenzen von ZGO ausbauen: Das Vorhaben schult und berät ZGO, um ihre institutionellen und personellen Fähigkeiten zu erweitern. Dabei fokussiert es sich besonders auf LSBTIQA+, Vielfältigkeit, Inklusion und Menschenrechte.
Schutzbedürftige Gruppen unterstützen: Das Vorhaben stellt Rechtsanwält*innen zur Seite, berät und bietet Dienstleistungen, damit benachteiligte Menschen ihre Rechte wahrnehmen und einfordern können.
Zu Strategien beraten: Außerdem berät das Vorhaben ZGO, damit sie nationale Strategien für Menschenrechte entwickeln und überwachen können. Die ZGO beteiligen sich an Gesetzesentwürfen und setzen sich durch Kampagnen, die auf die Interessen benachteiligter Gruppen aufmerksam machen, für die Rechte beispielsweise von LSBTIQA+-Personen oder Menschen mit Behinderungen ein.
Das Projekt unterstützt die ZGO nach dem Prinzip „Niemanden zurücklassen" (Leave no one behind, LNOB).