2024.2037.0

Menschenrechte durch zivilgesellschaftliche Organisationen ausbauen

Stärkung des menschenrechts-basierten Ansatzes zivilgesellschaftlicher Organisationen
Auftraggeber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit u. Entwicklung
Land
Ruanda
Dauer
Partner
Ohne politischen Träger - Direkt mit Bevölkerung oder Nichtregierungsorganisationen (NGO)
Kontakt

Hans Bretschneider

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Table de conférence avec micros et drapeaux nationaux

Ausgangssituation

Ruanda hat Fortschritte bei guter Regierungsführung und Menschenrechten erzielt. Das Land ist jedoch weiterhin herausgefordert, die Rechte schutzbedürftiger Gruppen umzusetzen. Dazu zählen Frauen, Jugendliche, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit dem Humanes Immundefizienz-Virus (HIV), die ländliche Bevölkerung, Inhaftierte sowie lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter*, queere und asexuelle (LSBTIQA+) Personen.

Viele zivilgesellschaftlichen Organisationen (ZGO) in Ruanda setzen sich dafür ein, die Rechte zu fördern und zu vertreten. Sie stoßen jedoch an institutionelle und personelle Grenzen.

Ziel

Die Fähigkeiten von ZGO sind ausgebaut, sodass sie die Rechte schutzbedürftiger Gruppen in Ruanda effektiv fördern und durchsetzen können. Die Rechte der Gruppen sind somit umfassend geschützt und ihre Interessen erfolgreich vertreten.

Vorgehensweise

Das Vorhaben unterstützt das zivilgesellschaftliche Engagement, um Menschenrechte besser zu verwirklichen. Es trägt so auch dazu bei, Armut zu reduzieren. Es umfasst drei Bereiche:

Kompetenzen von ZGO ausbauen: Das Vorhaben schult und berät ZGO, um ihre institutionellen und personellen Fähigkeiten zu erweitern. Dabei fokussiert es sich besonders auf LSBTIQA+, Vielfältigkeit, Inklusion und Menschenrechte.

Schutzbedürftige Gruppen unterstützen: Das Vorhaben stellt Rechtsanwält*innen zur Seite, berät und bietet Dienstleistungen, damit benachteiligte Menschen ihre Rechte wahrnehmen und einfordern können.

Zu Strategien beraten: Außerdem berät das Vorhaben ZGO, damit sie nationale Strategien für Menschenrechte entwickeln und überwachen können. Die ZGO beteiligen sich an Gesetzesentwürfen und setzen sich durch Kampagnen, die auf die Interessen benachteiligter Gruppen aufmerksam machen, für die Rechte beispielsweise von LSBTIQA+-Personen oder Menschen mit Behinderungen ein.

Das Projekt unterstützt die ZGO nach dem Prinzip „Niemanden zurücklassen" (Leave no one behind, LNOB).

 
Drei Personen im Arbeitskontext schauen auf einen Laptop.
Strengthening the Human Rights-Based Approach in Civil Society Organisations
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