2020.2115.2

Regierungsführung in Uganda verbessern und die Zivilgesellschaft stärker machen

Stärkung von Regierungsführung und Zivilgesellschaft in Uganda
Auftraggeber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit u. Entwicklung
Land
Uganda
Dauer
Partner
National Planning Authority (NPA)
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Einar Fogh

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Ein Mann mit Helm und Warnweste steht an einem Infostand.

Ausgangssituation

Uganda bekennt sich in seiner Verfassung zu den Grundsätzen guter Regierungsführung. Die Regierung Ugandas hat internationale Übereinkommen zur Förderung der Transparenz und Rechenschaftspflicht sowie der Menschenrechte ratifiziert. Auch wenn im dritten Nationalen Entwicklungsplan (NDP III) eingeräumt wird, dass schwache Rechenschaftssysteme und ein hohes Maß an Korruption die Entwicklung in Uganda beeinträchtigen, sind doch weitere konstruktive Maßnahmen ergriffen worden. Dazu zählen die Einrichtung von Institutionen, die für die effiziente und wirksame Nutzung öffentlicher Mittel verantwortlich sind, und die Einsetzung der ugandischen Menschenrechtskommission zur Überwachung der Menschen-, Bürger- und politischen Rechte. Zahlreiche subnationale und nationale Organisationen der Zivilgesellschaft tragen zur Leistungserbringung im Land bei. Alle diese Bemühungen werden jedoch durch gegenseitiges Misstrauen, mangelnde Kompetenz und Mittelknappheit behindert.

Hinzu kommt, dass es staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren nach wie vor schwerfällt, die Übereinstimmung ihres Handelns mit den Grundsätzen guter Regierungsführung – Transparenz, Rechenschaftspflicht, effektive Verwaltung, Menschenrechte und politische Teilhabe – zu gewährleisten.

Ziel

Die maßgeblichen staatlichen und nichtstaatlichen Akteure in Uganda sind besser in der Lage, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Rechenschaftspflicht zu gewährleisten, die Grundsätze guter Regierungsführung umzusetzen und die Menschenrechte zu verwirklichen.

Vorgehensweise

Das Vorhaben umfasst drei Komponenten mit den folgenden Schwerpunktbereichen:

Komponente: Stärkung der Rechenschaftspflicht.

Schwerpunktbereich: Die Rechenschaftspflicht wird durch effektivere Zusammenarbeit, Sensibilisierung und Bürgerbeteiligung verbessert.

Komponente: Stärkung der Menschenrechte.

Schwerpunktbereich: In Zusammenarbeit mit staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren wird die Umsetzung des Menschenrechtsansatzes gewährleistet.

Komponente: Programm zur Unterstützung der Zivilgesellschaft in Uganda (CUSP II).

Schwerpunktbereiche: Günstige rechtliche und operative Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft und ihre sinnvolle und strukturierte Teilhabe an Entwicklungsprozessen werden gefördert und die Reaktionsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Resilienz der Zivilgesellschaft erhöht.

Gesamtlaufzeit: 2022 bis 2026. 
Mitarbeiter*innen des GIZ-Programms für Regierungsführung und Vertreter*innen staatlicher Institutionen und zivilgesellschaftlicher Organisationen führen das Vertragsüberwachungssystem ein.
Strengthening Governance and Civil Society (GCSP III) in Uganda (GIZ 2025, EN)
pdf
1,76 MB
The fourth CUSP Bulletin – Digital Horizons: Empowering Uganda’s Governance (GIZ 2025, EN)
pdf
2,57 MB
The third CUSP Bulletin – Generation Next Paving The Way for A Better Future For All (GIZ 2024, EN)
pdf
3,15 MB
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