Fonds „Handel für Entwicklung“

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Globalvorhaben Fonds “Handel für Entwicklung”
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Global
Gesamtlaufzeit: 2016 bis 2021

Fonds „Handel für Entwicklung“. Grenzübergang zwischen Mali und dem Senegal. © GIZ

Ausgangssituation

Entwicklungsländern bietet die Teilnahme am grenzüberschreitenden Handel eine Chance, Armut zu reduzieren: Für lokale Produkte können neue regionale und internationale Märkte erschlossen werden und Arbeitsplätze im Exportsektor entstehen. Verbraucher können von einer größeren Produktvielfalt und niedrigeren Preisen profitieren. Auf diese Weise kann breitenwirksames Wachstum erzielt und Armut nachhaltig reduziert werden – vorausgesetzt die Handelsförderung wird entwicklungsorientiert gestaltet.

Ob die Rahmenbedingungen in Partnerländern und Wirtschaftsgemeinschaften förderlich für grenzüberschreitenden Handel sind, hängt maßgeblich von zwei Faktoren ab: der Ausgestaltung des immer komplexeren internationalen Handelssystems sowie nationaler und regionaler Politiken und Strukturen. In Entwicklungsländern gibt es zum Beispiel häufig eine Vielzahl nichttarifärer Handelshemmnisse, wie etwa komplizierte und langwierige Zollverfahren. Diese Prozesse müssen transparenter und einfacher gestaltet werden, um Kosten zu sparen und zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit beizutragen. Vielen Partnerländern – vor allem den am wenigsten entwickelten Ländern – fehlen jedoch die Ressourcen und die Fähigkeiten, um internationale Verhandlungen zu beeinflussen und lokale Reformen anzustoßen.

Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sowie das Abkommen zu Handelserleichterungen der Welthandelsorganisation (WTO) fordern von Deutschland, Entwicklungsländer bei ihrer Integration in den Welthandel besser zu unterstützen. Dafür muss Handelsförderung im Angebot der deutschen Entwicklungszusammenarbeit breiter verankert werden. Besonderen Handlungsbedarf gibt es bei den handelserleichternden Maßnahmen: Deutschland ist nach dem jüngst vereinbarten WTO-Abkommen über Handelserleichterungen verpflichtet, Entwicklungsländer bei dessen Umsetzung zu unterstützen.

Ziel

Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit trägt zu Handelserleichterungen in Entwicklungsländern bei, vor allem in am wenigsten entwickelten Ländern.

Vorgehensweise

Um Anreize zur Förderung von Handel in Partnerländern zu schaffen, hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) den Fonds „Handel für Entwicklung“ eingerichtet. Im Auftrag des BMZ plant und führt die GIZ fondsfinanzierte Projekte durch, die zunächst zu Handelserleichterungen in Entwicklungsländern führen. Am wenigsten entwickelte Länder werden bei der Auswahl der Projektländer verstärkt berücksichtigt.

Ziel des Fonds ist es, Handelsförderung mittelfristig in den Programmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu verankern. Über den Fonds können handelserleichternde Maßnahmen flexibel an bestehende Programme angebunden werden. Ansätze, die über den Fonds erfolgreich erprobt wurden, sollen nach Beendigung der Fondsmaßnahme über laufende Programme weitergeführt werden. So wird die Nachhaltigkeit der Fördermaßnahmen gewährleistet.

Wirkungen

Über den Fonds werden verschiedene Projekte umgesetzt. Ein Beispiel dafür, was im Rahmen einer Fondsmaßnahme erreicht werden kann, ist das Projekt zur Erleichterung des Handels zwischen Dakar, der Hauptstadt des Senegals, und der malischen Hauptstadt Bamako.

Waren zwischen dem Senegal und Mali zu transportieren, ist teuer und zeitraubend. Damit der Handel zwischen Dakar und Bamako in Zukunft schneller und preiswerter wird, unterstützt die GIZ die beiden Länder im Auftrag des BMZ dabei, ihre Transitverfahren zu vereinfachen und aneinander anzupassen. Grenzübergreifend arbeitende Komitees wurden eingerichtet, um gemeinsame Aktivitäten zu planen und mit den nationalen Entscheidungsträgern umzusetzen. Erste Maßnahmen zur Vereinheitlichung von Zoll- und IT-Systemen wurden getroffen sowie Informationsmaterialen zu den Transitprozessen erstellt. Darüber hinaus wurden Schulungen für Transporteure durchgeführt. Die bis dato sehr hohen Eskortgebühren für unversiegelte LKW im Senegal wurden im Rahmen des Projektes halbiert. Insgesamt führt dies zu mehr Transparenz und Planungssicherheit und damit Zeit- und Kostenersparnis für Fahrer und Händler an den Grenzübergängen. Zudem wird die Wettbewerbsfähigkeit der beiden Länder im Handel gestärkt. Der verbesserte Warenfluss kommt auch den Konsumenten zugute, wenn Einsparungen zu niedrigeren Verkaufspreisen für Waren führen.

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