Nachhaltige Umsetzung von EU-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Förderung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Umsetzung von EU-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen durch eine kritische Begleitung der Implementierung 
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Regionen der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (SADC), des Östlichen und Südlichen Afrikas (ESA) und des Karibischen Forums (CARIFORUM)
Gesamtlaufzeit: 2020 bis 2024

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Ausgangsituation

Die Länder Afrikas, der Karibik und des Pazifischen Ozeans (AKP-Staaten) haben mit der Europäischen Union (EU) nach Ende des Lomé-Abkommens über neue Partnerschaften verhandelt, um einen bevorzugten Marktzugang beizubehalten. Die so verabschiedeten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreements, EPAs) leiten eine neue Ära von Handelsabkommen ein, die über rein wirtschaftliche Ziele hinausgehen: Sie sollen der nachhaltigen Entwicklung und der Armutsbekämpfung dienen, die regionale Integration in den Partnerregionen fördern und Handelspolitik mit Entwicklungsinstrumenten verknüpfen.

2008 unterzeichneten die EU und die Staaten der Karibischen Gemeinschaft sowie die Dominikanische Republik (CARIFORUM) ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. In der Region des Östlichen und Südlichen Afrikas (ESA) wenden fünf Staaten ein sogenanntes Interim-Abkommen vorläufig an: Madagaskar, Mauritius, Seychellen und Simbabwe seit 2012 und die Komoren seit 2019. Zusätzlich unterzeichneten im Jahr 2016 sechs Staaten der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (SADC) ein Abkommen mit der EU. Dazu zählen Südafrika, Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia und Eswatini.

Regierungen, Unternehmen und die Zivilgesellschaft müssen über die Kompetenzen, Ressourcen und Fähigkeiten verfügen, um die Bestimmungen der Abkommen angemessen anzuwenden und deren Auswirkungen auf soziale, ökologische und ökonomische Faktoren überprüfen zu können. Die Umsetzung sollte entwicklungspolitisch begleitet werden, um Chancen des Freihandels für nachhaltige Entwicklung sowie Armutsbekämpfung zu nutzen und Risiken zu mindern.

Ziel

Regionalorganisationen, Mitgliedstaaten, Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft setzen die EU-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen um und tragen so zu einer nachhaltigen Entwicklung bei.

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Vorgehensweise

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH unterstützt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bei einer nachhaltigen Umsetzung sowie Monitoring und Wirkungsmessung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Das Vorhaben fördert zudem den überregionalen Austausch zwischen den drei Regionen. 

Verbesserte Umsetzung: Die GIZ und ihre Partner stärken Wissen und Kompetenzen von Regierungsvertreter*innen, Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft, um Potenziale der Abkommen zu nutzen und Risiken zu minimieren. Dazu zählen beispielweise Trainings zur Anwendung von Schutzmechanismen oder Exportförderungsmaßnahmen, die jeweils auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Regionen zugeschnitten sind.

Monitoring und Wirkungsmessung: Das Vorhaben organisiert und beauftragt technische Expertise und bietet Dialogplattformen für den Aufbau von partizipativen Monitoringsystemen. Außerdem stärkt es die Einbindung der Zivilgesellschaft und begleitet den Einsatz der Systeme.

Austausch: Das Vorhaben unterstützt dabei, überregionale Austauschformate zu den Abkommen aufzubauen. Dazu identifiziert es relevante Beteiligte und Netzwerke in den Regionen und bringt diese zusammen. Außerdem unterstützt es bei der Recherche nach Veranstaltungen oder existierenden Plattformen, über die dieser Austausch gestartet oder intensiviert werden kann. 

Stand: Juni 2023