Ausgangssituation
Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan möchten ihre Rechtsstaatlichkeit verbessern. Mit Ausnahme von Tadschikistan haben bereits alle Länder Zentralasiens moderne Gesetze zum behördlichen Verwaltungsverfahren und -gerichtsprozess verabschiedet. Die Länder stehen jedoch vor unterschiedlich großen Herausforderungen bei der Einführung in die Praxis.
Ziel
Behördliche und gerichtliche Entscheidungen gegenüber Wirtschaftsakteuren entsprechen zunehmend den gesetzlichen Verfahrensbestimmungen des reformierten Verwaltungsrechts.
Das Vorhaben unterstützt die Behörden und Gerichte dabei, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und eine einheitliche Rechtspraxis im noch jungen Verwaltungsrecht Zentralasiens einzuführen.
Zu diesem Zweck fördert das Vorhaben die zentralasiatischen Regierungen und öffentlichen Verwaltungen darin, die gesetzlichen Bestimmungen des reformierten Verwaltungsrechts einzuhalten. Gleichzeitig baut es Vertrauen und Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Staat aus und verbessert dadurch eine gute Regierungsführung.
Die Strategie zur Kompetenzentwicklung des Vorhabens agiert dabei in vier Bereichen:
1. Die Kooperation zwischen den Ministerien für Wirtschaft, Inneres und Justiz fördern, um das Verwaltungsverfahrensgesetz umzusetzen.
2. Verwaltungsverfahren, wie etwa Steuer- und baurechtliche Genehmigungsverfahren, vereinheitlichen.
3. Behörden und Gerichte dazu befähigen, interne Verwaltungsabläufe an die neuen gesetzlichen Standards anzupassen.
4. Eine kontinuierliche Fortbildung von Richter*innen, Anwält*innen, Verwaltungsbeamt*innen sowie anderen Rechtsanwender*innen sicherstellen, um die neuen Standards bei Verwaltungsentscheidungen anzuwenden. Fachliteratur bereitstellen, die in Zentralasien in diesem Rechtsgebiet noch fehlt.