Ausgangssituation
Der Beitritt zur Europäischen Union (EU) ist erklärtes politisches Ziel der fünf Länder des westlichen Balkans, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien und Serbien. Zudem haben sie, mit Ausnahme des Kosovo, die Europäische Sozialcharta ratifiziert und sich verpflichtet, umfassende soziale Rechte zu gewährleisten.
Bei der Umsetzung des acquis communautaire (gemeinschaftlicher Besitzstand), gibt es weiterhin Defizite. Dies gilt besonders für die Sozialpolitik und bei der Garantie der sozialen Rechte, einschließlich des Rechts auf Nichtdiskriminierung. Leidtragende sind vor allem Mitglieder vulnerabler Gruppen, beispielsweise ethnische Minderheiten, vor allem Roma, Binnenvertriebene, Menschen mit Behinderung, Migranten, Flüchtlinge, Frauen und Mädchen.
Vulnerable Bevölkerungsgruppen kennen ihre sozialen Rechte und den Zugang zu sozialen Dienstleistungen, Bildung, Gesundheit und Wohnraum häufig nicht. Ihre Lebensbedingungen sind zum Teil katastrophal. Viele Mitglieder der Roma-Bevölkerung in den westlichen Balkanländern leben unter der nationalen Armutsgrenze und können ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern. Sie sind auf familiäre oder staatliche Unterstützung angewiesen. Die rechtlich zuständigen Institutionen können diese Menschen bislang jedoch nicht ausreichend unterstützen. Lokale und nationale Schlüsselakteure sind bis heute nicht in der Lage, für alle vulnerablen Gruppen angemessene Bedingungen für eine gleichberechtigte Gewährleistung sozialer Rechte und Zugang zu sozialen Diensten zu schaffen.
Ziel
Schlüsselakteure, wie Sozialzentren, lokale Verwaltungen und Nichtregierungsorgansationen, haben in ausgewählten Gemeinden die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Gewährleistung sozialer Rechte von vulnerablen Gruppen verbessert.