Ausgangssituation:
Uganda hat die neun Kernverträge des UN-Menschenrechtssystems und wesentliche afrikanische menschenrechtlichen Abkommen und Konventionen ratifiziert, setzt diese auf nationaler Ebene aber nur unzureichend um. Es fehlt an einer systematischen Integration des Menschenrechtsansatzes in der Politikgestaltung, der Implementierung, der Rechenschaftslegung und der Überwachung durch unabhängige öffentliche Institutionen und informierte Bürger/innen. Die Verwirklichung ihrer Rechte bleibt vielen Menschen und insbesondere Frauen, Menschen mit Behinderungen sowie ethnischen, religiösen und sexuellen Minderheiten verwehrt. Die Arbeit von Menschenrechtsverteidiger/innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich für die Rechte benachteiligter Bevölkerungsgruppen einsetzen oder über Menschrechtsverletzungen berichten, wird oftmals behindert.
Nichtregierungsorganisationen und Medien sind derzeit noch nicht in der Lage, frei und adäquat über Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen zu berichten und die Bevölkerung auf Möglichkeiten, sich zu schützen und ihre Rechte einzufordern, zu informieren. Die Leitung der Nationalen Planungsbehörde (NPA) drängt darauf, die u. a. auch im African Peer Review Mechanism Bericht dargelegten Defizite im Bereich Good Governance und Menschenrechte zu beheben. Dazu fehlt es ihr ebenso wie den beiden unabhängigen Menschenrechtskommissionen, der UHRC und der EOC, aber auch zivilgesellschaftlichen Akteuren und Organisationen inklusive den Medien an den notwendigen Kapazitäten.
Ziel:
Ausgewählte Schlüsselakteure (NPA, EOC, UHRC) sowie weitere staatliche Einrichtungen und ausgewählte zivilgesellschaftliche Akteure sind in der Lage, die Menschenrechte in ihren jeweiligen Aufgabenfeldern zu stärken.
Vorgehensweise:
Um dies zu erreichen verfolgt das Vorhaben einen Mehrebenenansatz bestehend aus der Stärkung der nationalen Rahmenbedingungen unter Mitwirkung ausgewählter staatlicher Pflichtenträger/innen und nichtstaatlicher Menschenrechtsorganisationen, Stärkung der beiden unabhängigen Menschenrechtskommissionen UNHRC und EOC und Sensibilisierung und Unterstützung der Rechtsinhaber/innen und zivilgesellschaftlicher Akteure und Organisationen inklusive unabhängiger Medien. Capacity Development ist integraler Bestandteil der Maßnahmen in allen drei Handlungsfeldern. Die im Vorgängervorhaben begonnene Kombifinanzierung durch die DGF zur Unterstützung der EOC wird fortgesetzt.
Wirkungen: (kann bei gerade begonnenen Projekten zunächst entfallen)
Gleichberechtigung der Geschlechter:
Der geförderte Menschenrechtsansatz stützt sich auf die von Uganda ratifizierten international und regional anerkannten UN-Konventionen und berücksichtigt insbesondere die Vorgaben der UN-Frauenrechtskonvention und das Protocol to the African Charter on Human and Peoples' Rights on the Rights of Women in Africa. Geschlechtsspezifische Diskriminierungen werden in allen drei Handlungsfeldern bearbeitet. Durch die Stärkung des Menschenrechtsansatzes in Planungsprozessen wird die politische Teilhabe von Frauen und eine geschlechtersensible Ausdifferenzierung der nationalen und sektorspezifischen Entwicklungspläne gezielt gefördert.
Partizipative Entwicklung und Gute Regierungsführung:
Durch die systematischere Berücksichtigung menschenrechtlicher Standards und Prinzipien in Planungsprozessen und die Stärkung zentraler Menschenrechtsakteure werden Achtung, Schutz und Gewährleistung der Menschenrechte in Uganda gefördert. Das Vorhaben trägt auf der Ebene der indirekten Wirkungen zur Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie bei.
Sozioökonomische Wirkungen:
Durch eine effiziente, transparente, zielorientierte und harmonisierte Entwicklungsplanung und die Stärkung der menschenrechtlichen Beschwerdemechanismen auf nationaler und sub-nationaler Ebene ist mit langfristigen positiven indirekten Wirkungen auch auf die Situation armer, von Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen betroffenen Bevölkerungsgruppen zu rechnen.