Erleichterung des Handels mit landwirtschaftlichen Gütern im ASEAN-Raum

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Erleichterung des Handels mit landwirtschaftlichen Gütern im ASEAN-Raum
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Kambodscha, Thailand und Vietnam
Politischer Träger: Kambodscha: General Directorate of Agriculture (GDA), Thailand: National Bureau of Agricultural Commodity and Food Standards (ACFS), Vietnam: Vietnam Sanitary and Phytosanitary Office (Vietnam SPS)
Gesamtlaufzeit: 2017 bis 2019

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Ausgangssituation

Das Handelsvolumen der ASEAN-Staaten ist nur zu ca. 30 Prozent auf den Warenaustausch zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten zurückzuführen. Vor diesem Hintergrund stellt die ASEAN-Wirtschaftsgemeinschaft (AEC) in ihrem aktuellen Strategiepapier fest, dass der intraregionale Handel gestärkt werden muss. Die Landwirtschaft wurde dabei als einer der wichtigsten Sektoren ausgemacht, denn schon heute handeln Thailand, Vietnam und Kambodscha innerhalb des ASEAN-Raums massiv mit landwirtschaftlichen Produkten.

Die Mitgliedstaaten haben ihre jeweiligen Bestimmungen zur Nahrungsmittelsicherheit und zu phytosanitären Maßnahmen sowie die damit verbundenen Prozesse jedoch noch nicht aufeinander abgestimmt. So werden die ASEAN-Richtlinien häufig nicht umgesetzt, und die relevanten Dokumente liegen meist nicht in allen benötigten Sprachen vor. In den am wenigsten entwickelten Ländern (LDCs) der ASEAN-Region fehlt es teilweise völlig an entsprechenden Vorschriften und damit auch an einer gesetzlichen Grundlage für die Kontrolle von Import- und Exportwaren. Inspektionen sind nicht vorhersehbar und durch ineffiziente Abläufe gekennzeichnet. In der Folge kommt es an den Landesgrenzen zu einer Unterbrechung des Warenflusses und damit zu langen Standzeiten. Dadurch besteht die Gefahr, dass die landwirtschaftlichen Güter verderben. Außerdem ist es unter diesen Umständen nicht möglich, eine gleichbleibende Lebensmittelqualität zu gewährleisten, und Handel treibende Unternehmen müssen mit erhöhten Kosten rechnen.

Ziel

Die ausgewählten ASEAN-Mitgliedsstaaten haben zusammen mit der ASEAN-Bündnisebene Empfehlungen erarbeitet, um ihre Rechtsrahmen zu vereinheitlichen und die Verfahren zur Gewährleistung von Lebensmittelsicherheit und Pflanzengesundheit zu vereinfachen.

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Vorgehensweise

Das Projekt wird von der GIZ über den Fonds „Handel für Entwicklung“ des BMZ umgesetzt. Die folgenden Handlungsfelder sollen in Zusammenarbeit mit Kambodscha, Thailand und Vietnam bearbeitet werden:

  • Erfassung der bestehenden Nahrungsmittelsicherheitsbestimmungen und phytosanitären Maßnahmen für ausgewählte Obst- und Gemüsesorten (d. h. Chilis, Bananen, Drachen- und Longanfrüchte, Litschis und Mangos) zur Identifizierung von Gesetzeslücken und Handelshemmnissen in den drei Ländern
  • Unterstützung der Partnerländer beim Erfahrungsaustausch und bei der gemeinsamen Aneignung von Wissen durch Kapazitätsentwicklung und Workshops im Rahmen der Erarbeitung von Empfehlungen für mögliche Vereinfachungen und Vereinheitlichungen
  • Förderung der Übernahme von bewährten Praktiken auf Regionalebene durch einen verstärkten Austausch gewonnener Erkenntnisse mit der ASEAN-Bündnisebene

Wirkungen

  • Durch eine Erfassung und vergleichende Analyse der verschiedenen Rechtsrahmen und Verfahren in Bezug auf den Import-, Export- und Transithandel mit ausgewählten Obst- und Gemüsesorten zwischen Kambodscha, Thailand und Vietnam konnten Handelshemmnisse und Gesetzeslücken identifiziert und Empfehlungen zur Handelserleichterung erarbeitet werden.
  • Informationsmaterial zu den pflanzengesundheitlichen Verfahren in Kambodscha sowie ein Antragsformular für Pflanzengesundheitszeugnisse wurden entwickelt und stehen online zur Verfügung, um den Antragsprozess für die betreffenden Händler zu vereinfachen und zu beschleunigen.
  • Relevante Internationale Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen (ISPMs) wurden in einheimische Sprachen übersetzt und fördern damit eine Weiterentwicklung von nationalen Standards und Verfahren gemäß den ISPM-Vorgaben.
  • Die Entwicklung von Standardarbeitsanweisungen (SOPs) zu einschlägigen pflanzengesundheitlichen Maßnahmen und Verfahren wird unterstützt, um das Vertrauen in deren Umsetzung zu erhöhen.

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