Ausgangssituation
Schätzungen zufolge leben 16 Prozent der Weltbevölkerung mit einer Behinderung. Doch ihre Interessen werden wenig berücksichtigt.
Die Behindertenrechtskonvention (BRK) der Vereinten Nationen regelt deshalb seit 2008 die internationalen Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihre Teilhabe. Seit 2024 gilt für den afrikanischen Kontinent zusätzlich das Behindertenrechtsprotokoll der Afrikanischen Union (AU).
Die Länder müssen die Gesetze umsetzen, indem staatliche und nichtstaatliche Partner zusammenarbeiten.
Ziel
Menschen mit Behinderungen in Afrika nehmen an sozioökonomischer, politischer und gesellschaftlicher Entwicklung teil. Sie haben gleichberechtigten Zugang zu Informationen, Dienstleistungen, Ressourcen und Gebäuden.